Zwischen Kurmainz und Baden

…schauten mal kurz die Fürstenhäuser Leiningen und Salm-Reifferscheid-Krautheim vorbei….

Mit dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 wurden u.a. die ehem. Kurmainzischen bzw. zum Hochstift Würzburg gehörigen Gebiete der heutigen Gemeinden Tauberbischofsheim und Großrinderfeld den Fürstenhäusern Leiningen und Salm-Reifferscheid-Krautheim zugeschlagen. In einem Zusatzvertrag regelten die beiden Fürstenhäuser ihre hiesigen Besitzverhältnisse im Jahr 1805 noch emsig, bevor sie dann 1806 schon wieder ihre staatliche Souveränität mit der Gründung des Großherzogtums Baden verloren. Der Vertrag von 1805 enthält dennoch einige interessante Details.

Im Heiligen Römischen Reich herrschten bis drei Jahre vor seinem Ende im Jahr 1806 in der Main-Tauber-Region großteils Kurmainz und das Hochstift Würzburg. Zu Kurmainz gehörte u.a. das Oberamt (Tauber-)Bischofsheim, dem kurz vor dem kurmainzischen Ende 1803 z.B. auch die Dörfer Großrinderfeld und Schönfeld zugeteilt waren. Dem Hochstift Würzburg unterstanden zu dieser Zeit u.a. die Ämter Grünsfeld und Lauda mit den Dörfern Gerchsheim und Ilmspan:

Abbildung: Herrschaftsgebiet und Ämtergliederung um 1790 in der Main-Tauber-Region (Quelle: leo-bw.de)
Herrschaftsgebiet und Ämtergliederung um 1790 in der Main-Tauber-Region (Quelle: leo-bw.de)

Mit dem Reichsdeputationshauptschluss und der damit verbundenen Säkularisation war es dann im Jahre 1803 mit der Herrschaft des Kürfürstentums Mainz und des Hochstifts Würzburg vorbei. Die Machtverhältnisse wurden neu verteilt. Die Grafschaft Salm-Reifferscheid stieg zum Fürstentum auf und erhielt ebenso wie das Fürstentum Leiningen für ihre linksrheinischen Territorialverluste viele ehem. kurmainzischen bzw. würzburgischen Gebiete zugesprochen. In der Main-Tauber-Region fielen so u.a. das Oberamt Bischofsheim und das Amt Grünsfeld an das Fürstentum Leiningen. Da Leiningen aber auch die Abtei Amorbach zugesprochen bekam, wurde im Deputations-Hauptschluss geregelt, dass das neue Fürstentum Salm-Reifferscheid-Krautheim als Ausgleich dafür von Leiningen für Amorbach eine jährliche „Rente“ von 32.000 Gulden (entspricht ungefähr einer Kaufkraft von heute über 650.000 EUR) zu erhalten habe. Eine unbefristete, jährliche Zahlung in dieser enormen Höhe behagte Leiningen natürlich nicht, weshalb es noch im Laufe der Regensburger Hauptschluss-Verhandlungen 1802 in Unterverhandlungen mit dem Hause Salm-Reifferscheid eintrat. Schnell kam man überein, dass Salm-Reifferscheid auf die jährliche Forderung über 32.000 Gulden verzichtet, wenn Leiningen dafür einige der ihm zugesprochenen Gebiete an das Haus Salm-Reifferscheid übergibt: Das Kloster Gerlachsheim, das gesamte Amt Grünsfeld und das zum Amt Lauda gehörige Dorf Distelhausen.

Abbildung: Die Machtverhältnisse in der Main-Tauber-Region in napoleonischer Zeit (1806)  (Quelle: leo-bw.de)
Die Machtverhältnisse in der Main-Tauber-Region in napoleonischer Zeit (1806) (Quelle: leo-bw.de) Erläuterung zur Karte hier.

Damit blieb der herrschaftliche Flickenteppich in der Region zwischen (Tauber)Bischofsheim und der bayerischen Landesgrenze weiterhin bestehen, die Grenzverhältnisse waren ziemlich verworren und undurchsichtig. Besonders im Grenzbereich der Ortschaften Großrinderfeld, Gerchsheim und Ilmspan. Den beiden Fürstenhäusern dämmerte schnell, dass hierin großes Konfliktpotential liegt. Und so setzten sich die beiden Fürsten – Carl Friedrich Wilhelm Fürst zu Leiningen und Franz Wilhelm Joseph Anton zu Salm-Reifferscheidt(-Krautheim) – 1805 noch einmal zusammen und bastelten einen Zusatzvertrag, in welchem sie die Besitzverhältnisse konkretisierten. Eine Abschrift (dictatum ratisbonae per Archicancellarienfem, „Regensburger Diktat des Erzkanzlers“) findet sich online abrufbar in der Digitalen Bibliothek des Münchner DigitalisierungsZentrums (MDZ).

Abbildung: Zusatzvertrag zum Reichsdeputationshauptschluss zwischen dem Fürstentum Leiningen und dem Fürstentum Salm-Reifferscheidt-Krautheim
Adressaten und Absender des Zusatzvertrags zum Reichsdeputationshauptschluss zwischen dem Fürstentum Leiningen und dem Fürstentum Salm-Reifferscheidt-Krautheim (Quelle: MDZ)

Wenn zwei hochwohlgeborene Fürsten Anfangs des 19. Jahrhunderts ihrer hochgeachteten Reichsversammlung schreiben, resultiert das allerdings in einem huldvollen Gesülze, welches das gesamte Dokument nahezu unerträglich in die Länge zieht und damit auch nicht gerade zum inhaltlichen Verständnis beiträgt…

Denen hochwürdigen, hoch- hochwohl- und wohlgeborenen Herren, des heil. römischen Reichs Kurfürsten, Fürsten und Ständen zur allgemeinen Reichsversammlung bevollmächtigten Herren Räthen, Botschaftern und Gesandten. Unsern insonders hoch- und vielgeehrten Herren. (…)
Hochwürdige, Hoch- und Hochwohl- auch Wohl- und Hochedelgeborne, Hochgelehrte, insonders hoch- und vielgeehrteste Herren! (…)
Wir Carl Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden Fürst zu Leiningen, Pfalzgraf zu Mosbach, Herr zu Miltenberg, Amorbach, Düren, Bischoffsheim, Hardheim und Lauda
und
Wir Franz Wilhelm von Gottes Gnaden regierender Fürst zu Salm-Reifferscheid-Krautheim
urkunden und bekennen hiermit für uns, unsere fürstliche Erben und Nachkommen: (…)
Zur steten und unverbrüchlichen Festhaltung gegenwärtigen Vertrags verbinden Wir Carl Friedrich Wilhelm regierender Fürst zu Leiningen und Wir Franz Wilhelm regierender Fürst zu Salm-Reifferscheid-Krautheim uns bey Fürstlichen Ehren und Worten, Treuen und Glauben, und haben in Urkund dessen solchen eigenhändig unterschrieben, und unsere Fürstliche Innsiegel vordrucken lassen. So geschehen Amorbach und Gerlachsheim den 15ten und 25ten April 1805 (…)
Wir verharren mit den Gesinnungen der vollkommensten Hochachtung und Ergebenheit
Euer Exzellenzien
dienstwillig ergebene und bereitwillige
Amorbach, den 6.May 1805 Carl F. z. Leiningen
Gerlachsheim, den 14.May 1805 Franz, regierender Fürst und Altgraf zu Salm-Reifferscheid-Krautheim

Wenn man den gesamten Text also erstmal ordentlich entschwurbelt, bleibt schließlich als Ergebnis folgender Inhalt:

Die beiden unterzeichneten Parteien – das Fürstenhaus Leiningen (nachfolgend: FL) und das Fürstenhaus Salm-Reifferscheidt-Krautheim (nachfolgend: FSRK) – erläutern anfangs, dass sie bereits während der Deputationsverhandlungen in Regensburg (1803) einen Vertrag geschlossen hätten: FL muss für den Erhalt der Abtei Amorbach nicht jährlich 32.000 Gulden Rente an FSRK zahlen. FSRK erhält im Gegenzug von FL die Ämter und Probsten Grünsfeld und Gerlachsheim, und das Dorf Distelhausen.
Zur näheren Spezifikation des betreffenden Territoriums wird nachfolgende Vereinbarung geschlossen.
Die beiden Parteien bitten darum, dass diese Vereinbarung den Protokollen des Deputations-Hauptschlusses beigefügt wird.

Statt des Vollzugs des im Reichdeputations-Hauptschluss vom 26.9-8.10.1802 festgelegten Urteils, dass das FL für den Erhalt der Abtei Amorbach dem FSRK eine jährliche Rente von 32.000 Gulden zu zahlen habe, haben sich beide Parteien schon damals geeinigt, dass das FL dem FSRK stattdessen das Kloster Gerlachsheim und das Amt Grünsfeld überlässt, FSRK verzichtet nun aber auf das ihm ursprünglich zugeschusterte, zum Amt Lauda gehörige Dorf Distelhausen. Um zu vermeiden, dass es zwischen beiden Häusern aufgrund evtl. unklarer lokaler Verhältnisse zu Unstimmigkeiten kommt, wird diese Übereinkunft nun noch mit nachfolgendem Vertrag spezifiziert:


1.) FL überlässt FSRK die Abtei Gerlachsheim und das Amt Grünsfeld

2.) FL überlässt FSRK das zum Oberamt Bischofsheim gehörige Dorf Poppenhausen exklusive des Bischofsheimer Zoll-Regals

3.) FL überlässt FSRK die Cent-Gerichtsbarkeit in Gerlachsheim, Kützbrunn, Impfingen und Gerchsheim (soweit diese ehem. kurmainzisch war)

4.) FL überlässt FSRK die Jagdgerechtigkeit auf Gerchsheimer und Impfinger Gemarkung; die Jagdgerechtigkeit auf Distelhäuser und Laudaer Gemarkung bleibt wie bereits am 11.12.1802 indirekt festgelegt auch bei FSRK

5.) Wälder des FSRK, welche auf dem Territorium des FL liegen: Fortswirtschaftlich hat FSRK das alleinige Nutzungsrecht, alle anderen Rechte wie Ahndung von Frevel, Tätigungen, Mast und Jagd bleiben dagegen dem FL vorbehalten

6.) FL überlässt FSRK alle Gefälle (Zehnden, Gülten etc.), die bisher von der Amtskellerei Bischofsheim in den jetzt salmischen Ämtern Grünsfeld und Gerlachsheim bezogen wurden. Ebenso alle Rechte und Gefälle, welche die ehem. Domkellerei Bischofsheim in dem jetzt salmischen Amt Grünsfeld besessen hat. (FSRK hat dafür aber auch alle darauf liegenden Lasten zu tragen.)

7.) FL überlässt FSRK alle Renten und Gefälle, welche FL durch die Kellereien Bischofsheim und Lauda aus der ehem. Abtei Gerlachsheim und Grünsfeld bezogen hatte.

8.) Der Zoll zu Gerchsheim war und bleibt dem Oberamt Bischofsheim (und damit nun Leiningen) gehörig. Und deshalb bleibt auch die seit langen Zeiten in Gerchsheim stehende Zollstätte bestehen, bis FL eine bessere Stelle gefunden hat.

9.) FSRK verzichtet dafür aber auf das im Regensburger Sessions-Vertrag zugesicherte Dorf Distelhausen (Amt Lauda) zugunsten FL.

10.) FSRK tritt die Cent-Gerichtsbarkeitsrechte in Dittwar und Schönfeld (beide FL) incl. Jagd-Gerechtigkeit zu Schönfeld an FL ab.

11.) FSRK tritt die Jagd-Gerechtigkeit in Dittigheim (FSRK) – aber nur links der Tauber – an FL ab.

12.) Aufgrund dieser Vereinbarung erklärt FSRK, dass die beim Reichsdeputationshauptschluss 1802 festgelegte Rentenzahlung von jährlich 32000 Gulden von FL an FSRK ungültig/hinfällig geworden ist.

13.) Zur gegenseitigen Befriedigung haben sich beide Parteien verständigt, eigene Gefälle, die im Territorium des anderen liegen, gegeneinander auszutauschen. [also im Prinzip eine Art von Flurbereinigung]

14.) Aus selbigem Grund, insb. bzgl. der Grenzen (Cent- Jagd- und Territorial) – v.a. bei Gerchsheim – wird beschlossen:

  • Die Cent- Jagd- und Territorial-Grenze von Gerchsheim gegen Unter- & Oberaltertheim ist die abgesteinte Gerchsheimer Gemarkungsgrenze
  • Ab dem Punkt, wo an der Weinstraße Gerchsheimer und Oberaltertheimer Gemarkung zusammenstoßen, wird die Weinstraße auch in der Form zur Grenze zwischen Gerchsheimer Jagd und Cent, dass auf dieser in einer Breite von 24 Schuh dem FL Zoll, Cent, Geleit und Hoheit wie seit jeher verbleibt – und zwar bis zu Stein Nr. 113 (wo die Weinstraße in das FL-Territorium übergeht)
  • Ab jenem Stein Nr 113 zieht die Grenze längs dem Graben zwischen FSRK-herrschaftlichem Wald und Gerchsheimer Äckern Richtung Gerchsheim (ca 180 Schuh lang)
  • und dann zwischen FL-Wald und Gerchsheimer Feldern über die Chaussee längs des gerade verlaufenden Grabens bis zum Würzburger Hospitalwald (auf Gerchsheimer Gemarkung)
  • und dann zwischen diesem und den angrenzenden Privat- und Güterhölzern einerseits und dem FL-Wald andererseits längs der Absteinung bis wieder an die Weinstraße (gegenüber Stein 107).
  • Jetzt zieht die Grenze so längs der Weinstraße, dass auf der einen Seite der Spitalwald (Richtung Gerchsheim) und auf der anderen Seite die Weinstraße selbst liegt. Und das soweit, bis sie von der Weinstraße abwärts Richtung Gerchsheim zwischen dem Spitalwald rechts und dem FL-Wald links trennt.
  • Ab dem Punkt der Weinstraße, wo Spitalwald und FL-Wald wieder zusammenstoßen, zieht die Grenze zwischen Spitalwald und Gerchsheimer Gemarkung – und dem FL-Wald von der Weinstraße ab waldeinwärts in gerader Linie am Wertheimer-Holz und einem FSRK-Wald vorbei bis aufs
    Ackerfeld „Herrleinswiese“ (wo der Spitalwald endet). Alles rechts dieser Linie (von der Weinstraße aus gesehen) liegt auf Gerchsheimer Gemarkungen, die linksseitig liegenden Wälder sind aber FL-Territorium.
  • Jetzt zieht die Grenze zwischen Gerchsheimer Acker und FL-Wald
  • danach zwischen Gerchsheimer Acker und FSRK-Wald – und zwar bis an die Spitez jenes Waldes, wo der Rorenseer Acker anfängt und die Rorenseer und Gerchsheimer Gemarkungen mitten durch den Acker (mittels Grenz- und Marcksteinen) sich scheiden. Von der Waldspitze an bilden also die vorhandenen Grenzsteine die korrekte Grenze. Alles rechts ist Gerchsheimer, alles links FL-Rorenseer Gebiet
  • Ab hier (Waldspitze, wo der Gerchsheim-Rorensee-Märker nahe des Waldrands im Acker steht), zieht die Grenze…
  • …zwischen Gerchsheimer und Schönfelder,
  • …Gerchsheimer und Ilmspaner und dann
  • …zwischen Gerchsheimer und Großrinderfelder Gemarkung (gemäß Absteinung)
  • und dann längs der Absteinung zwischen Gerchsheimer und Großrinderfelder Gemarkung bis an die Grenze der Steinbacher, Unter- und Oberaltertheimer Gemarkung (und zwar so, dass alles, was rechts gegen Gerchsheim liegt auch Gerchsheimer Cent-, Jagd- und Hoheit ist, alle links gelegen Wälder und Gemarkungen aber zu FL-Territorium, -Jagd & -Cent gehören (sofern die Gemarkungen die ansonsten üblichen FL-Gemarkungen betreffen)

    Diese und alle anderen FL-FSRK-Grenzen sollen mit Territorial-Stöcken (welche das beiderseitige Wappen tragen) durch eine Lokal-Beamten-Kommission im Frühjahr 1806 versehen werden.

    AUSGENOMMEN von dieser Abtretung bleibt jedoch das dem FL zustehende Geleitrecht von den Geleitsäulen auf der Weinstraße bis durch den Ort Gerchsheim. Hinsichtlich des Zolles und Geleits auf der Weinstraße bleiben die bestehenden Regeln in voller Kraft.

Eine detaillierte Beschreibung dieses ganzen Hin- und Hergeschacheres im Jahr 1805 also. Ironie der Geschichte: Letztendlich war alles viel Lärm und nichts, denn schon ein Jahr später drängte Napoleon 16 deutsche Fürsten in der am 12.7.1806 geschlossenen Rheinbundakte zum Austritt aus dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, was faktisch dessen Ende war. (Kaiser Franz II. legte die Reichskrone dann schließlich am 6.8.1806 nieder und nannte sich fortan Franz I., Kaiser von Österreich.) Auch unsere beiden Fürsten verloren mit dieser Mediatisierung schon wieder ihre Regierungsmacht – auch über die gerade erst so mühevoll untereinander aufgeteilten neuen Gebiete im Main-Tauber-Gebiet, die nun vom neu gegründeten Großherzogtum Baden geschluckt wurden (südlich von Edelfingen vom Königreich Württemberg).

Besonders interessant am Vertrag ist aber darüber hinaus die genaue Grenzbeschreibung um Gerchsheim herum. Da davon auszugehen ist, dass dieser Grenzverlauf noch denjenigen vor 1803 widerspiegelt, beschreibt er also auch die alten Grenzen der zum Hochstift Würzburg gehörigen Gemarkung Gerchsheim zu den Nachbargemarkungen Unter- und Oberaltertheim, Kist/Irtenberg/Guttenberg, Ilmspan (alles Hochstift Würzburg), Schönfeld und Großrinderfeld (beides Kurmainz). Sogar der abgegangene Ort Rohrensee ist noch erwähnt. Die Grenzbeschreibung kann sich also noch als sehr nützlich für Feldforschungen erweisen, zum Beispiel bei der Suche nach alten Grenzsteinen, Grenzwegen oder sonstigen Relikten alter Grenzen. Entsprechende Expeditionen sind freilich schon in Planung, mögliche Entdeckungen werden dann selbstverständlich in Funk und Fernsehen bestaunt werden können 😉

Auf ein potentiell zu findendes Grenzrelikt aus etwas jüngerer Zeit, nämlich der unserer beiden hochwohlgeborenen Fürsten zu Leiningen und zu Salm-Reifferscheidt weist der Vertrag am Ende sogar direkt hin: Territorial-Stöcke, welche „das beiderseitige Wappen tragen“ und durch eine Lokal-Beamten-Kommission im Frühjahr 1806 errichtet werden sollen. Also nur wenige Monate, bevor sie dann durch die Regierungsentmachtung unserer beiden Herrschaften jegliche Funktion eingebüßt haben. Oder hätten. Schwer abzuschätzen, wie viele dieser Territorialstöcke die Lokal-Beamten-Kommission schon gesetzt hatte, bevor sie dann durch Napoleon ausgebremst wurde. Müsste man sich halt mal auf die Suche begeben, die so schön beschriebene Grenze ablaufen. Vielleicht stolpert man ja über einen Territorialstock. Wenn man eine vage Ahnung davon hat, wie er denn aussehen könnte. Ein normaler Grenzstein ist das nicht, den Grenz- und Marksteine werden im Vertrag ja als solche erwähnt. Muss also etwas Größeres sein. darauf deutet ja auch der Name schon hin – Territorial-STOCK. Etwas längliches, höheres wohl, ähnlich einem ZollSTOCK, ZigeunerSTOCK oder BildSTOCK halt. Und tatsächlich sind zwei umtriebige Grenzgänger vom HKV Großrinderfeld schon längst auf etwas Rätselhaftes gestoßen, was sich als ein solcher Territorialstock ziemlich verdächtig macht:

Artikel in den Fränkischen Nachrichten vom 20. Juli 2020

Zum Zeitpunkt des Fundes war der Vertrag mit den erwähnten Territorial-Stöcken noch nicht bekannt, weshalb erst mal von einem Zollstock ausgegangen wurde, da der Stein an der Gemarkungsgrenze Großrinderfeld-Gerchsheim neben einem alten Hohlweg (vermutlich eine Spur des Geleitwegs Nürnberg-Frankfurt) steht und der benachbarte Flurname „Zollstock“ heißt. Aufgrund seines Standortes wäre es nun aber mindestens genauso wahrscheinlich, dass es sich bei dem Steinfund tatsächlich um einen dieser Territorial-Stöcke handelt, die gemäß des obigen Vertrags im Frühjahr 1806 errichtet werden sollten. Womöglich war dieser Stein das Pilotprojekt, der erste Territorialstock, der hier an der Grenze zwischen leiningischem und salm-reifferscheidschen Territorium errichtet wurde – und vielleicht aufgrund der schon vor der Tür stehenden Ereignisse auch der letzte. Ein Unikat, ein Relikt aus einer kurzen Zwischenstation der Geschichte. Ob es noch weitere gibt, gilt es nun herauszufinden.

-Fortsetzung folgt-

Die drei Bischofsheimer Warttürme

Rund um Büscheme wurden im 14. Jahrhundert drei Warttürme erbaut, um die in den Ort führenden Fernwege besser überwachen zu können. Vor allem hatte man dabei die Geleitstraßen von Nürnberg über Würzburg bzw. Ochsenfurt nach Bischofsheim und weiter über Külsheim und Miltenberg nach Frankfurt und von Augsburg aus dem Süden durchs Taubertal nach Bischofsheim und weiter über Külsheim bzw. Wertheim nach Frankfurt im Blick. Die drei Türme standen östlich, südwestlich und nordwestlich vom Ort, nämlich auf dem Edelberg, dem (Dittigheimer) Höhberg und nördlich vom Wellenberg hinterm oberhalb des Wolfstals im Tannenwald. Alle drei Türme stehen schon lange nicht mehr, ihre Überreste sind aber noch immer zu finden.

Der Edelberg-Wartturm



Der Edelberg-Wartturm in GoogleMaps: https://goo.gl/maps/ZQjkVbt9fpy2WeC87
Anfahrt & GPS-Koordinaten: https://warttuerme.de/warttuerme/baden-wuerttemberg/edelberg-warte/

Der Höhberg-Wartturm

Der Höhberg-Wartturm in GoogleMaps: https://goo.gl/maps/YZsMAxpYHoAQUNhA7
Anfahrt & GPS-Koordinaten: https://warttuerme.de/warttuerme/baden-wuerttemberg/hoehberg-warte/

Der Wolfsturm im Tannenwald



Der Wolfsturm in GoogleMaps: https://goo.gl/maps/JB3jGDSaazAH4deV9
Anfahrt & GPS-Koordinaten: https://warttuerme.de/warttuerme/baden-wuerttemberg/wolfsturm/

Man kann alle drei Büschemer-Wartturm-Ruinen in eine schöne Wanderung (oder Mountainbike-Tour) integrieren. Details zur Drei-Türme-Tour: https://www.komoot.de/tour/295052580?ref=wtd

Höhenprofil der Büschemer Drei-Türme-Tour (zum Vergrößern anklicken)

Alle drei Turmruinen liegen auch aus heutiger, touristischer Perspektive an schönen Fleckchen. An zwei (Höhberg und Tannenwald) führt in unmittelbarer Nähe der Panorama-Wanderweg vorbei, der dritte -auf dem Edelberg- liegt direkt oberhalb des städtischen Weinguts mit seinem Weinlehrpfad. Da ließe sich doch etwas mit anfangen! Seit 1972 schon steht zwischen Boxtal und Rauenberg oberhalb des Wildbachtals ein hölzerner Aussichtsturm im Wald. Die Uissigheimer sind seit 2020 dabei, auf ihrem Stahlberg einen Aussichtsturm zu errichten. Das wär doch was! Ein hölzerner Aussichtsturm jeweils direkt neben der Ruine eines Wartturms, außen herum zwecks Weitsicht ein paar Bäume entfernen (der Holzhunger der Gemeinde scheint aktuell ja eh groß zu sein…) und die so geschaffenen Lichtungen in reizvolle Rast- & Erholungsflächen umfunktionieren…im Nu hätte man nicht nur für die auswärtigen Wanderer stimmungsvolle Rastplätze, sondern auch für die Einheimischen drei schöne neue Ausflugsziele geschaffen. Vielleicht noch ein paar Infotafeln zur Erläuterung des geschichtlichen Kontextes und eben dem historischen Weitblick, Sichtverbindung zwischen den drei Türmen. Erlebte Geschichte. Wär doch wirklich was. Ach ja, die Büschemer haben ja schon wieder einen Turm auf den Höhberg gebaut. Vor ungefähr 100 Jahren schon. Aber nur auf halber Höhe. Und ohne Aufstiegsmöglichkeit. den Bismarckturm. Für einen ersten Versuch ja ganz okay 😉


Boxtal-Rauenberg


Bismarckturm auf dem Höhberg

Bis es soweit ist und drei neue Aussichtstürme neben den Resten der alten Warttürme die historische Weitsicht mit eigenen Augen nachvollziehbar werden lassen, kann man sie ja immerhin schon mal „auf dem Papier“ rekonstruieren. Und die war nicht schlecht. Bei einer realistischen Höhe der alten Warttürme von 10-12m und mal unberücksichtigt der heutigen Höhenwälder gab es einiges zu sehen:

Die einstige Aussicht von den drei ehem. Tauberbischofsheimer Warttürmen (zum Vergrößern anklicken)

Die obigen Grafiken zu den potentiellen Sichtverbindungen zwischen 2 Warttürmen zeigen als Höhenangaben stets die jeweiligen geographischen Höhenmeter, also ohne Berücksichtigung eventueller Bäume und der Turmhöhen. Die eingezeichneten Sichtlinien zeigen, ob bei einer Turmhöhe von 10m eine Sichtverbindung bestanden haben könnte. Zwischen allen drei Warttürmen bestand also offenbar Sichtkontakt, die Standorte der drei Türme dürften auch unter diesem Aspekt gewählt worden sein. Zumindest der Standort des Wolfsturms im Tannenwald erscheint auf den ersten Blick seltsam, könnte man ihn doch zunächst noch weiter oben am Hang vermuten. Dann hätte allerdings kein Sichtkontakt mehr zum Höhberg-Turm bestanden. An seinem tatsächlichen Standort wäre es möglich, allerdings hätte er dann wohl etwas höher als 10m sein müssen, vielleicht 15m.

Die Stadt wurde jedenfalls mit allen drei Türmen vollständig abgedeckt, ein vierter Turm im Nordosten Richtung Impfingen war also nicht nötig. Vom Edelberg-Turm dürfte zudem Sichtkontakt zum Wolferstetter Landturm an der Hohen Straße und vom Höhberg-Turm Sichtkontakt zum Laudaer Wartturm auf dem Ölberg bestanden haben.

Allein der von Berberich in seiner Tauberbischofsheimer Chronik der Stadt und des Amtsbezirks postulierte Sichtkontakt zwischen dem Turm auf dem Höhberg und dem Grünsfelder Turm auf dem Schalksberg erscheint nicht realistisch, ebenso wenig dürfte Sichtkontakt zwischen dem Wolfsturm und dem Wolferstetter Landturm bestanden haben. Hier fehlt als Bindeglied ein Wartturm im Dienstadter Wäldle. (Es gibt aber bisher keine Hinweise, dass dort auch ein Wartturm gestanden hätte.)

Womöglich hat es sogar doch noch einen vierten, vergessenen Büschemer Wartturm gegeben. Auf dem Stammberg (Steinberg) oberhalb des Brehmbachtals im Westen der Stadt findet sich verborgen im Wald ein seltsames Gebilde, welches einen an die Überreste eines weiteren Turms glauben lassen möchte:

Neben den drei Büschemer Warttürmen und den oben auch schon erwähnten Warttürmen von Lauda (Ölberg), Grünsfeld (Schalksberg), Königshofen (Turmberg) und dem Landturm an der Hohen Straße bei Wolferstetten gab es noch einige weitere Warttürme in der näheren Umgebung:


Neubau der Straße Würzburg – Büscheme – Miltenberg Mitte des 18. Jahrhunderts

Schon spätestens Anfang des 18. Jahrhunderts müssen sich große Abschnitte der Geleitstraße Nürnberg-Frankfurt zwischen Würzburg – Bischofsheim – Miltenberg in einem katastrophalen Zustand befunden haben.

Es dauerte jedoch noch einige Jahrzehnte, bis der Geleitweg wieder vollständig ausgebessert und problemlos befahrbar war. Letztendlich entstand nun die erste Kunststraße („Chaussee“), eine moderne befestigte Straßenform mit Böschungen all dem neumodischen Kram, so dass man nicht mehr auf den Höhen bleiben musste, die Straßen auch durch die Täler verlaufen lassen konnte. Hier erfuhr die Geleitstraße nun also in ihren letzten Geleits-Jahren (1803 war ja Schluß mit dem Geleit) eine teilweise gravierende Streckenänderung – vermutlich ihre größte seit Beginn des Geleitwesens.

Nicht immer waren bei der Planung der neuen Routen die Obrigkeit und die Untertanen vor Ort einer Meinung. Besonders krass eskalierte die Situation um Großrinderfeld, wovon eine über 160 Seiten dicke Akte im Staatsarchiv Würzburg zeugt, in welcher sich zum Teil wilde Briefwechsel zwischen Churmainz und dem Bischofsheimer Oberamt auf der einen und den Einwohnern Großrinderfelds auf der anderen Seite finden, die sich über fast ein ganzes Jahrzehnt hingezogen haben. Der große Streitpunkt: Bisher führte die Geleitstraße nordöstlich Großrinderfelds vorbei. Nun wollte die Obrigkeit die neue Straße mitten durch den Ort bauen. Großrinderfeld war damals vermutlich noch befestigt (Erdwälle, Gebüschstreifen,…) hatte nur zwei Eingänge: Das obere Tor (nördl. Ortsausgang, Wenkheimer Straße) und das Untere Tor (im Süden des Ortes, ungefähr wo der Paimarer Weg anfing). Die Obrigkeit wollte nun doch tatsächlich die neue Straße auf kürzestem Weg aus Richtung Bischofsheim nach Gerchsheim, Würzburg quer durch den Ort bauen, also von West nach Ost. Das Ende der Ortsbefestigung wäre -und war- damit endgültig besiegelt, denn freilich setzte sich die Obrigkeit durch. Hatte aber wohl nicht mit dem so energischen Widerstand der Großrinderfelder gerechnet. Die gingen durchaus geschickt vor und hatten ihre guten Gründe. Es half nur nichts. Anfangs argumentierten Sie, schließlich sabotierten sie. Das empörte und ein wenig überrascht-hilflos wirkende Oberamt meldete einige „Großrinderfelder Rebellen“ namentlich ihrer Churfürstlich-Mayntzischen Hohen Landesregierung, forderte harte Strafen für die Rädelsführer. Ob diese erfolgten, ergibt sich aus den Briefwechseln nicht, die Straße wurde aber schlussendlich nach den Plänen des Oberamts gebaut.

Dabei war der Vorschlag der Großrinderfelder durchaus charmant: War die Geleitstraße bisher ja nördlich des Ortes über die Höhe gezogen, was zu einem beträchtlichen Umweg führte, den das Oberamt mit Hilfe der neuen Straßenbautechniken nun vermeiden wollte, so wollten die Großrinderfelder nun den Straßenneubau südlich des Ortes vorbei führen, in der Senke bleibend, einen merklichen Umweg vermeidend. Aber mit den Vorteilen -im Vergleich zur vom Oberamt geplanten Straßenführung durch den Ort-, dass die Ortsbefestigung nicht an zwei neuen Stellen durchbrochen werden müsste, die Straße direkt vor dem Unteren Tor vorbei zog und damit auch gleich die vielen hier beginnenden Ortsverbindungswege (nach Paimar, Grünsfeld(hausen), Ilmspan) hier verbesserte, erschloss und sie im weiteren Verlauf an den besten Großrinderfelder Äckern und am Gemein(de)wald entlang verlief (was es erheblich einfacher gemacht hätte, die Früchte des Feldes und des Waldes in den Ort zu holen). Außerdem gab es vom Unteren Tor raus wenige hundert Meter weiter Richtung Bischofsheim zum damaligen Zeitpunkt schon eine 2-bogige steinerne Brücke („Hauptbrücke“) über den Rödersteingraben, die für diese Routenvariante hätte genutzt werden können. Diese Brücke musste auch das Oberamt in seiner Planskizze zähneknirschen eingestehen (s.u.). Ein weiterer gewichtiger Grund für die von den Großrinderfeldern gewünschte Variante war aber sicherlich auch noch ein anderer, monetärer: Den Straßenzoll, das Geleitgeld kassierte Churmainz über sein Oberamt Bischofsheim, auf den Wegezoll, der speziell für die Ausbesserung der Wege und Straßen bestimmt war, hatte das Städtlein Bischofsheim das Privileg. Großrinderfeld ging also leer aus. Warum dann die von vielen schwerbeladenen, fremden Fuhrwerken auf dem Weg zur Frankfurter Messe arg strapazierte Straße quer durch den Ort laufen lassen, immer wieder ausbessern zu müssen, ohne dafür auch nur einen einzigen Kreuzer zu sehen! Man stand auf verlorenem Posten, die Straße wurde nach dem Willen des Oberamts gebaut, zieht heute noch wie damals geplant mitten durch den Ort. Immerhin mittlerweile als Tempo30-Zone. (Okay, was immer noch erheblich schneller als zu Fuhrwerkszeiten ist…)

Straßenbau und -ausbesserung war damals Fronarbeit, die Bewohner der angrenzenden Dörfer wurden dazu von Amts wegen verpflichtet. Wenn die Straßenverhältnisse Anfang bis Mitte des 18. Jahrhunderts zwischen Miltenberg und Würzburg so außergewöhnlich schlecht waren, müssen die Oberämter Miltenberg und Bischofsheim und das Amt Külsheim also wohl etwas nachlässig damit gewesen sein, ihre Untertanen zur Straßenausbesserung anzuhalten. Was die wiederum sicherlich nicht störte… Der Churfürstlich-mainzischen hohen Landesregierung dagegen lag natürlich sehr viel daran, ihr überregionalen Straßen in einem tadellosen Zustand zu halten. Drohte doch sonst die Gefahr, dass die Kaufleute anderen Straßen durch andere Hoheitsgebiete wählten und der Regierung damit hohe Einnahmen (Geleitgeld) entgingen. Genau darin liegt auch die Ursache, warum der Abschnitt um Gerchsheim (gehörte zum Hochstift Würzburg) und dann weiter der würzburgische Bereich ab den Hoheitssäulen im Irtenberger Forst bis Würzburg in einem besonders schlechten Zustand war: Das Hochstift Würzburg hatte schlicht keinerlei Interesse daran, dass die Nürnberger Kaufmannszüge diesen Weg nach Frankfurt einschlugen (die Augsburger fuhren über Aub und bei Mergentheim bzw Königshofen schon ins Taubertal) – fuhren sie damit doch ab dem Oberamt Bischofsheim bis vor die Tore Frankfurts durch Churmainzisches Gebiet. Würzburg wollte die Kaufmannszüge möglichst lange auf eigenem Territorium haben, auf der eigenen Straße Richtung Frankfurt über Lengfurt und weiter durch den Spessart nach Rohrbrunn. Diese Straße hegten und pflegten sie dann auch, die Straße nach Büscheme dagegen wohl nur widerwillig und nachlässig hin und wieder mal ein bisschen nach massiven Beschwerden… Das änderte sich vermutlich erst nach dem Ende des Geleitwesens, nachdem es also nichts mehr zu holen gab, nach 1803. Die heutige Landstraße zwischen Tauberbischofsheim und Würzburg wurde gar erst Ende des 19. Jhd. schließlich gebaut.

Auszüge aus dem Briefwechsel zwischen Großrinderfeld, dem Oberamt Bischofsheim und der Churmainzischen Obrigkeit:

Die Transkripte entstanden mit tatkräftiger Unterstützung von Irmgard Wernher-Lippert, herzlichen Dank dafür, Irmi!

Großrinderfeld schreibt ans Oberamt Bischofsheim:
Brief der Gemeinde Großrinderfeld ans Oberamt (ca 1765) - seite 1
Brief der Gemeinde Großrinderfeld ans Oberamt (ca 1765) - seite 2
Brief der Gemeinde Großrinderfeld ans Oberamt (ca 1765) - seite 3
Hochlöbst. Oberambt

Nachdem sowohl zu Erspahrung deren
Brücken als Menagirung deren feldter wegen
all zu grossen Umbwegb unter sich vorfindten
flüssen es am aller Vorträglichsten wäre
wann die Neue Strassen nicht auff der höhe
sondern von dem Forst auf geraden Wegb
auf den Zückmandel zu und von dar auf
in geradte Linie durch das Dorf geführt
werdten thäte, als haben wir Endsenter
schriebene ein Löbl. oberambt gehorsambst
Ersuchen wollen in Betrachtung obiger
umbständten und das dardurch dem orth
ein werkliche nützen und ein völliger Nahrung
zu Fluß anwachset, gemeldte strassen obge=
dachte müssen nicht auf der Höhe sondern durch
Den Zückmandtel geradewegs durch daß
Dorf führen, so forth auff nur einige Wieder-
gesinnte keine Reflection zu machen undt
ihrentweegen das gemeine Beste nicht Kränk
zu lassen, die Wir in Anhoffnung gnädigste
Erhör all steths beharren

Einem Hochlöbl. Oberambt
Unterthänigste Freü gehorsamste
Johann Friderich Demoll Schultheiß
Franz Dürr
Jörg Kölbel
Andreas Dopf
Jörg Adam Dürr
Thomas Baunach
(und viele andere)

Der Großrinderfelder Schultheiß Johann Friedrich Demoll und zahlreiche Einwohner bitten also das Oberamt Bischofsheim unterthänigst und gehorsamst, sich durch ein paar Widersinnige im Ort nicht kränken zu lassen, dennoch aber den Alternativ-Vorschlag bzgl. der Streckenführung zu prüfen. Brückenbau und Umwege würden erspart bleiben, zudem hätte die von der Gemeinde vorgeschlagene Route für diese aber auch noch einen großen Zusatznutzen, da dadurch die Früchte (des Feldes und des Waldes) leichter in den Ort gebracht werden könnten. Beierwähnten Alternativvorschlag bezogen sich die Antragssteller auf diesen Plan, in welchem zuvor schon vom Oberamt sowohl die selbst so geplante Streckenführung als auch die gewünschte Alternativroute der Großrinderfelder eingezeichnet war (zum Vergrößern anklicken):
Brief der Gemeinde Großrinderfeld ans Oberamt (ca 1765) - Planskizze (klein)
Nachtrag: Bei meinen ersten Transkriptionsversuchen der Skizzenlegende (oben in die Skizze direkt hineinkopiert) hatten sich ein paar kleine, aber zT bedeutende Fehler eingeschlichen. Korrekt lautet die Legende in heutigem Deutsch so:

Abriss über die Großrinderfelder Straße
Nr. i.: ist die Straße, wie sie von oberamtswegen gemacht werden soll
Nr.z.: ist die Straße, wie sie die Untertanen verlangen
von Lit. A bis B ist fast lauter Hohlweg
Li. B: muss eine Brücke gemacht werden
Lit. C: eine steinerne Hauptbrücke mit 2 Bogen
Von D bis E geht er über die besten Güter (Äcker)
Von F bis G durch den Gemeindewald, wo viel Holz zugrunde gehen würde
Von G bis H wieder über die Güter
Lit. J: erfordert eine hölzerne Brücke
Li. K: muss die hier schon stehende Brücke erweitert werden
Lit. L: der Hauptfluss (= der Rödersteingraben/ Burggraben)

Der Plan lässt sich anhand dieser Angaben sehr gut verorten (rot = Original-Legendentext, lila = Kommentare; Kartenausschnitte aus einer badischen Gemarkungskarte (Ende 19. Jhd.)):

kommentierter Plan des Oberamts zum Straßenneubau um ca 1750 (zum Vergrößern anklicken)

Da die vom Schultheiß erwähnten „Widergesinnten“ in seiner Gemeinde aber offenbar nicht einmal vor Sabotageakten des Straßenbaus zurückschreckten, zeigte sich das Oberamt sehr wohl gekränkt – mehr noch: Es schwärzte im Januar 1757 die Anführer der „Rebellen“ namentlich beim Reichsgraf an und forderte harte Bestrafung. (Der Straßenbau erfolgte dann freilich exakt nach dem Plan des Oberamts.) Das Schreiben vom 8. Januar 1757 (zum Vergrößern Anklicken):
Meldung der Großrinderfelder Rebellen an den Reichsgraf (8.1.1757) - Seite 1 Meldung der Großrinderfelder Rebellen an den Reichsgraf (8.1.1757) - Seite 2
Meldung der Großrinderfelder Rebellen an den Reichsgraf (8.1.1757) - Seite 3 Meldung der Großrinderfelder Rebellen an den Reichsgraf (8.1.1757) - Seite 1
Euer Excellenz
Hochgebohrner Reichs Graff,
Gnädiger Graff und Herr Herr
Zu unterhäniger folge des von Eüer
Höchgräfl. Excellenz unterm  4. dießes (Monats)
ahn mich erlassenem hohen Befehlchs habe
Ich nicht Ermanglet, mich gestern ohnverzüglich
nacher Großrinderfeld zu begeben und
Die mir gnädig demandirte Untersuchung
vorzunehmen. Anliegendes Protocollums
giebt Hochdenenselben an den Tag, daß
Die Ihro durch das hierbey zurück ange¬
bogene Memoriale (im Briefcouvert eingeknickte) vorgekommene Querelen
nicht als ein neues Teutamen? deren
Großrinderfelder Protestanten, Worunter
Hannß Geörg Schäffer, Geörg Michael (Michel),
Hanns Lösch, und Martin Haug die
Hauptanführer, und das anliegende ver¬
meintliche Syndicat kein neues, sondern eine Copia desjenigen nur seye,
welches diese Rebellen mit Künsten sträflich zusammengeschmiedet, und hochderoselben vor Aschaffenburg bereiths vor Herbst vor Hochdero anhero Kunst nebst Ihrem damaligen hier nach der Hand der Länge und Breite nach durch gegangene Behörden unterthänig überreicht haben; gleich wie ich nun meiner Tag durch alle Zeith mich sorgfältig
gewahret, etwas nur
im mindesten zu avanciren, von dessen
Grund Ich nicht hinlänglichen überzeüget
gewessen, so Empfindlichen Fallens und
auf die durch diese unartige und Wiedersinnige
Bauern gemachte Newe Motus,
wo Ihr eigenes Thun und Lassen, da
nicht nur von Ihnen selbsten Ihr gantzer
flecken, sondern auch von dem ZuckMantel
an gegen den forst zu ein großes appla¬
nieres stück mit steinen fast genügsam
überführet worden so wohl als die von
außen dem Hachtel herein gegen Gro߬
rinderfeld schon sehr weith avancirte
Arbeith sie der ??? Ohnmöglichkeith
Die strassen nach Ihren dollkühnen
Eigensinn wiederumb abzuändern.
Mehr, also zu viel überzeüget, nicht
einmahl Zu gedrucken, daß kein Eintziger
in Ihrem Memoralum angeführter puncten
nur mit einem Schein der Wahrheith von
Ihnen bemäntlet werden mag.
Euer Hochgräfliche Excellenz seynt von
so Ehrleuchter hohen Einsicht, daß Hoch
dieselbe von dieser halsspärrigen
Bauren unerlaubter Boßheit, wordurch für
nichts anderst, alß Hochdießelbe will-
kührlich zu behelligen, und mir den Dienst und Arbeith zu erschwähren, in-
tendiren sattsamb von selbigen erkennen
und kein kürtzeres auskünftigeres
Mittel seyn wird, als die Rädelsführer mit ihrem gesandten
Lügen Kopf zu nehmen, sie ihres zeit-
herigen getriebenen unfugs halber
gemessen zu bestraffen und damit all
weiterem laufen auff einmahl Ein
End zu machen Jedoch hanget alles von
dero Hohen Befelch ab, als der Ich in
diesem Respect erwarthe, und mit
aller Submission verharre.

Euer Hochgräfl. Excellenz
Bischofsheim
d. 8. Jaunarius 1757
Unterthänig Treu gehorsambster
Joseph Handel

Der Verfasser, Hofkammerrat Joseph Bernhard Sebastian Handel, war von 1750 bis 1762 der Bischofsheimer Amtskeller.
Auch das Brücklein wurde gebaut, welches die Großrinderfelder auf ihrem obigen Plan mit „j“ kennzeichneten. Gingen sie jedoch davon aus, dass ein hölzernes Brücklein ausreichen würde, ließ das Oberamt hier dann sogar ein steinernes errichten. Reste davon sind heute noch vorhanden (Brücklein über den Leschelücken-Graben zwischen 1. und 2. Forstbuckel, Alte Straße, westl. von Großrinderfeld):
Foto des Brückleins über den Leschelückengraben

Im Jahr 1768 war die Straße längst gebaut und in ordentlichem Zustand – allerdings Richtung Würzburg nur im churmainzischen Hoheitsbereich. Auf dem Territorium des Erzstifts Würzburg befand sich die Straße weiterhin in einem desolaten Zustand, was der Bischofsheimer Amtskeller 1768 in einem Brief zur Beschaffenheit der Landstraße der „Churfürstlichen Mayntz. Hohen Landesregierung“ meldete. Amtskeller war zu dieser Zeit Gottfried Joseph Winterheld (1763-1778), kurmainzischer Oberamtmann war Graf Franz Konrad von Stadion zu Thann- und Warthausen (1757-1787). Winterhelds Schreiben (zum Vergrößern die Seiten anklicken):
Winterheld-Brief-1768_Seite1 Winterheld-Brief-1768_seite2 Winterheld-Brief-1768_Seite3

Churfürstl. Mayntzl. Hohe Landes Regierung
22. Nbris 1768

Bischofsh. ObAmts Bericht
Die Beschaffenheit deren Land¬
strassen betreffend

Um seiner C.M.H.L.R.
auf Ihren mit lezter post dahin
eingelangten Extractum Prothocol¬
larem vom 17ten Curr: in Betreff
deren weeg und straßen die gnädig
erforderte Auskunft zu geben
habe Ich die gnad postatim gehors:
zu berichten, daß
quoad 1mum durch das Amt
Bischoffsheim zweÿ Ordentliche
Landstraßen zihen, wovon die eine
über würzburg gegen Nürnberg
und in sachsen =, dann die andere
über Mergentheim nacher Augs¬
Burg= auch in die Österreichischen
Landen gehet, Beÿde aber
quoad 2m: Zeit 10 à 12 Jahren
ganz neu angeleget=, auch
quoad 3tium von solcher Zeit ahn
nicht alleins jährlich ausgebessert,
sondern auch den lezten Sommer
hindurch meistens wiederum
mit Stein und Kiß ganz frisch
überführet worden; mithin
solche
quoad 4tm et 5tm Dermahl
Keiner weiteren Reparation
benöthiget seyen, ausser daß
die durch das Allzustarcke fuhrwerken
und Schwehre gütherwägen
eingedrückt werdende gelais im
Früh und Späth Jahr gewöhnlich aus-
gefüllet werden müssen. Und
gleich wie beyde sothane Haupt Land¬
und Gelaits Strassen dem Arario
zu mercklichen Vortheil gereichen,
also wurde besonders die Route
über Wurzburg ungleich stärker
und
profitabler seÿn, wann nicht
diese gelaits straß auf dem Würz¬
burgischen Territorio, wie schon
mehrmahl von hieraus geziemend
einberichtet worden, beÿ Regnerischer
Witterung und zu Winters Zeiten
ganz impracticabel wäre, zu
deren reparation mann sich
Würzburgischer seiths darinnen
nicht bequehmen will, weilen Mann
allda bekannter massen vielmehr
darauf bedacht ist, wegen dem
zu Lengfurth angelegten Haupt
Zoll die Route durch den Spessart
gangbahrer zu machen Wor¬
durch dann denen disseitigen
Zollstätten bis Frankfurth ein
beträchtlicher Abbruch beschihet.
quoad 7m seyend die Zöll, so weit
sich das hohen Erzstiffts Territo¬
rium erstrecket nicht alleins
ganz nur von gnädigste Herrschafft,
sondern Mann hat disseits viel¬
mehr in dem würzburgischen orth
Gerchsheim annocheine Chur¬
Maÿnzische Zollstatt, in Ansehung
welcher /: im Fall auch das Hochstifft
zur straßung Reparirung etwa noch
zu Vermögen seÿn sollte:/ die frag ohn-
fehlbar dörffte moniret werden,
Ob nicht Churmaÿntz zukomme und
Obliege, wegen sothanem Zoll auf
der ganzen Gerchsheimer Gemarklung
die äußerst ruinierte straß herzustellen
soviel nun
quoad 8m die Erheebung einigen
weeggelds Betrifft, hat blos dahiesiges
Stättlein Bischoffsheim das Recht, solches
von fremd durch passirendem Fuhr¬
weesen einzuzihen. Dieses ist
eigents zu Unterhaltung des Pflasters
in der Statt bestimmat, Jedoch nicht
zureichend, solches in beständig guter
Ordnung zu Unterhalten. .p.

Ich bezihe Mich Übrigens in Betreff
Obbesagten Anstands mit würzburg
auf den Unterm 31 Aug. Jüngsthin
in Extenso erstatteten Amts Bericht
und beharre in schuldigem Respect
Einer C. M. H. L. R.

Unterthgehorsames
Winterheldt AKeller.
Bischofsheim den 28- Nbry
1768

Bereits im Mai 1766 beklagen sich Oberamtmann von Stadion und Amtskeller Winterheld bei ihrer Landesregierung in diversen Briefen: Die Landstraße nach Würzburg sei auf mainzischem Herrschaftsbereich in gutem Zustand, ab der würzburgischen Grenze aber dann fast nicht mehr zu passieren. Er hat auch keine große Hoffnung mehr, dass Würzburg daran etwas ändern wird, haben sie doch den berechtigten Verdacht, Würzburg will damit die Richtung Frankfurt ziehenden Fuhrwerke und Kaufleute auf die Route über Lengfurt durch den Spessart zwingen – und damit zur neu angelegten würzburgischen Hauptzollstation bei Lengfurt…


Brief_vom_Bischofsheimer_Oberamt,_12__Mai_1766_1 Brief_vom_Bischofsheimer_Oberamt,_12__Mai_1766_2 Brief_vom_Bischofsheimer_Oberamt,_12__Mai_1766_3
Brief_vom_Bischofsheimer_Oberamt,_12__Mai_1766_4 Brief_vom_Bischofsheimer_Oberamt,_12__Mai_1766_5 Brief_vom_Bischofsheimer_Oberamt,_12__Mai_1766_6
Brief_vom_Bischofsheimer_Oberamt,_12__Mai_1766_7 Brief_vom_Bischofsheimer_Oberamt,_12__Mai_1766_8

Churfürstlich Mayntzische hohe Landes
Regierung!

Bischofsheimer Amts
Bericht
Würzbürger Straßen
betrift

Da Wir Unseres Durch
nicht ermanglen, Ver-
mittels Adhibirung des
zur Strasen Inspection
besonders angeordneten
dahiesigen Renovatoris
sämtliche vor einigen
Jahren hergestellte Land¬
und PostStraßen im
Bruhe auch stath Jahr Be¬
hörig visitieren, und Wo
Es erforderlich wieder re=
parieren zu lassen, Als
dürfste Uns diesfalls
nichts zu Last gelegt
werden können; So
Viel nun aber die Route
Von hier nacher Würzburg
betrifft, ist selbige, in so
weit das Maynzer Terri¬
torium gehet in gutem
Stand, dahingegen von
der Wurzbürgischen Kränz
an fast gar nicht mehr
practicable und zu passiren.
Es scheinet auch wenig Hof=

nung vorhanden zu seyn,
das solche Würzburgischer
Seits zemalen in Brauch¬
baren Stand werde her¬
gestellt werden, weilen
die Intention der Hoch-
fürst hof Camer Abso¬
lute dahin abzielet die
Straß für die Güther
Wägen und ?
Waaren anhero abgehen
und dagegen die passage
durch den Spessarth wegen
ein zu Lengfurth ange¬
legten Haupt Zoll um so
gangbahrer zu machen.
Wie nun gleichwohlen
ganz Ordnungswiedrig
ist, das diese Route von
Würzburg als die gewohn¬
liche Gelaiths Straß nicht
in gehörigen guten
Stand gesezet und erhalten
Werde, Andertns über
diesseitigem Interesse
Camerali Vieles an die=
ser Passage gelegen ist;
Als dörfte ohne unterthänige
Waas gaab darauf der be¬
sondere Bedacht zu nehmen
seyn, auf was Arth das
Hochstifft Würzburg zu

Einrichtung dieser Gelaiths
(…)

Churfürstliche Maÿnzz Hohe Lands Regierung

Bischofsheimer
Amts Bericht
Die Würzburger
Strassen Repara:
tion betrefen.

Die Beweg Ursach, welche
der Hochfürstl Würzburgl
Hof Caminer Zeithero zum
Vorwand gedienet, sich
der Strasen Reparation
von Würzburg an, bis
auf dieseitige Gränzen
bey Gerchsheim mit
Ehe Gesennden dach von Junger hold.
allen Kräften zu wie¬
dersezen, gründet sich
bekannter maßen Haupt-
sächlich in der Begrün¬
dung, als dürfte in
solchem Fall die ganze
Nürnberger Route
und dasiges Fuhrwerk
über Bischofsheim vollends
gegen Frankfurth ein¬
geleithet, und dadurch
Jener Hochfürsche Haupt
Zoll zu Lengfurth am
Mayn bey abgestellter
Passage durch den Spes-
sarth völlig inutil ge¬
macht und vereitelet
werden.
Er seyn Nun dieße in sich eben
nicht ganz eingegründete
Besorgins von sothanem

Erfolg, oder nicht, so bleibet
Jedoch in Thesi allzeit
fest gesezet, daß das
Hochstifft Würzburg
so wenig als andern
Land ?
entäuseren können.
die ordentlich recessirte
Gelaiths Straß in prac=
tilablen Stand zu sezen
und zu unterhalten.
daß nun aber eben
dieße Straß zwischen
Nürnberg und Würz=
burg bis an dahiesige
Amts Gränzen Zeither
vernachläßiget, Ja zu
Winter und Regen¬
wetters Zeiten, so zu
sagen fast völlig un¬
brauchbar geworden seye,
ist eine so bekannte sach
die hier kein sonder¬
bahre Anregung brauche.
Eben dieser Umstand
hat Pro Maynz Majestat
bewogen den Hochloblich
Brandl wage (?)
zu Her=
stellung sothaner Lan¬
und Gelaiths Straß
durch mehrmalige Hor=
tatoria gemeßenst
anzuweisen, welche

dann dem Vernehmen nah
Endlich von der guten
Würckung gewesen,
daß mann de Facto von
Nürnberg herunter
hier und dar mit Ein¬
richtung ordentlich- und
dauerhafter Chausees
beschäftiget seÿn solle.
Nune über will gleichwohl
Verlauthen, daß würtz=
burgser Seiths daran
bestanden werden thue,
diese Chaussees nicht
über Bischofsheim, son¬
dern Absolute über
Lengfurth, und also
weiter über den Spe߬
sarth gegen Frankfurt
herstellen zu lassen.
Wann Jedoch in Betracht
gezogen wird, daß die
Route über den Spessart
niemahl als ein ordent¬
Landstraß zu betrachten
gewesen, sondern Chür¬
Maÿnzer Seiths in Vor¬
herigen Faculis nur
als ein Nebenweeg
für die reithende Post
gestattet worden seyn
solle, so ist, mann dies¬
seiths allerdings befügt
darauf fest zu halten,
das solche Spessarter
Route so viel möglich
abgestellet, so mit die
ordentliche Passage durch
die Uhralte Land- und
Gelaiths Straß von
Würzburg über Bischofsheim
und Miltenberg an¬
wiederum in behörigen
Gang gebracht, folglich
auch die Chaussees von
Würzburg aus bis an
die Gränzen bey Gerchs¬
heim /: als auf welchem
zu Zeiten ganz imprac=
ticablen District die
Reparation am aller¬
nothwendigsten ist:
gefertiget werden
mögten.
Da wir nun äußerlich
zu vernehmen gehabt,
das der Hochfürstl. Würtz=
burgische Hochfeunde
Rath von Hartmann
nebst noch Einem Hl
Hofrath in anderem Be¬
trefs nacher Mayntz
abgeordnet worden
seye, Eben dieser

hochheimische Rath
aber der Teinge ist, welcher
über die Straßen Re¬
parationen in denen
Hochfürstl Landen die
Haupt Direction auf sich
hat, als giebt muß desten
dermalige Anweesen-
heit in Mayntz den An¬
laßs, bey eurer C. M.
L.R. darauf gehor=
sam anzutragen, ob
etwa hirbey nicht schicklich
seyn mögte, auch wegen
dieser Strasen Re¬
paration mit demselben
als sinem Billig denken¬
den Mann so zu Conferi=
ren damit Er die Sach
wenigstens Ad referen=
toum übernehmen möge,
Wobey dann ohne nutzen
Marsgaab mit zu beru¬
ren nicht und in endam
seyn dörffte, daß auf
den Fall, wo sich Würzburg
dies falls nicht zum Ziel
legen würde, die Passa=
ge von Einreich (?)
Würzburg, Folgsam auf
lasige Zollstatt ganz
evitiret, und die Route
über Simmiringen gegen
Nürnberg zu /: welcher

die Fuhrleits sich sonst
Haupt sächlich bedienetig
in völligen Gang und
Klohr unisete gebracht
werden ./. Die Wir
in schuldiger Verehrung
beharren.

Einer Churfürstl Mayntz Hohen Landes
Regierung.

Bischofsheim
12 May 1766.


Gehorsam Ergebnister
auch
Unterthänig gehorsamster
Franz Stadion Amtmann
Winterheldt AKeller

Dreißig Jahre früher -1732- hätten Stadion und Winterheld noch nicht mit dem Finger auf Würzburg zeigen und den guten Zustand der eigenen Straßen loben können. Zu dieser Zeit -unter dem kurmainzischen Oberamtmann Graf Anton Heinrich Friedrich von Stadion zu Thann- und Warthausen (1721-57) und seinem Amtskeller Franz Valentin Winterheld (1731-49) (die Väter der beiden obigen Briefverfasser)- war die Geleitstraße zwischen Würzburg und Miltenberg offenbar gerade auch im kurmainzischen Bereich in einem desolaten Zustand. Hiervon zeugen zwei Briefe aus jenem Jahr, die von angesehenen Frankfurter Bankiers und Handelsmännern bzw. Frankfurter Fuhrmännern und Gastwirten an die Mainzische Landesregierung geschrieben wurden. Im ersten Brief beklagen die Bankiers und Handelsmänner, dass die Straße unweit Bischofsheims wie auch bei Neunkirchen im Tiefentaler Hof und auch bei Hundheim und Külsheim „ganz unbrauchbar“ geworden sei. Besonders sei aber der „Bischofsheimer Berg“ in „gänzlichen Verfall geraten“ und überhaupt nicht mehr befahrbar. Daher müssten die Fuhrleute hier auf einen anderen Weg ausweichen, der aber sehr gefährlich sei. Dieser Weg ziehe „neben den Weinbergen auf die Seite des Berges“ hoch und sei so schmal, dass zwischen den Fuhrwerken und dem Wegrand an der offenen Seite des Berges keine Hand breit mehr Platz sei, weshalb hier stets höchste Gefahr bestehe, aus großer Höhe hinabzustürzen.

Im zweiten Brief beklagen Frankfurter Fuhrleute und Gastwirte auch wieder den katastrophalen Zustand des Straße beim Tiefentaler Hof, bei Hundheim und Külsheim – aber ganz besonders am Bischofsheimer Berg. Einer der Verfasser, der Fuhrmann Johannes Hartmann Humser, berichtet, wie er mit seinem Fuhrwerk dort auf dem Hauptweg erst stecken blieb. Viele Bischofsheimer Einwohner und sogar ein paar Amtsleute hätten zugeschaut, wie die Pferde unter höchster Mühe aus der Enge und dem Morast gezogen werden mussten. Daher müsse hier nun der Nebenweg im Hottenloch an den (Hottenlochs-)Weinbergen an der „offenen Seite des Berges“ genommen werden. Übereinstimmend zu den Frankfurter Bankiers und Handelsmännern beschreiben auch die Fuhrmänner in ihrem Brief diesen Nebenweg als dermaßen steil und gefährlich, dass zwischen den Fuhrwerken und dem Wegrand am „kirchturmhohen“ Abgrund mit dem im Tal vorbeifließenden Wasser nicht eine Hand breit mehr Platz sei. Zwar hätte man beim Bischofsheimer Amt schon um Reparatur der Straße gebeten, geschehen sei jedoch nichts. Gleichwohl sei aber jedes mal Weg- und Geleitgeld zu zahlen, bei Bischofsheim und Külsheim seien vor ca. 20 Jahren sogar noch zwei Zollstationen errichtet worden, wo für jede „Pferdelast“ 20 Kreuzer zu zahlen seien.

Dieser Streckenabschnitt des Geleitwegs mit seinem Hauptweg über den Bischofsheimer Berg und den gefährlichen Nebenweg an/in den Hottenlochsweinbergen erschließt sich mir noch nicht ganz. Die heutige Straße nach Külsheim führt von Tauberbischofsheim durchs Hottenloch hoch auf die Höhe. Die Brüder Grimm beschreiben in ihrem Wörterbuch „hotten“ als ein Fuhrmannswort: Die Pferde am Berg vorwärts treiben. Das Hottenloch ist die Senke zwischen Stammberg (Steinberg) und der Westseite des Wellenbergs/Spraits, wo sich ehem. die Hottenlochsweinberge befanden. Die heute durchs Hottenloch auf die Külsheimer Höhe hochziehende Landstraße (L504) liegt am Beginn des Hottenlochs im Tal auf ca. 200m Höhe NN, nicht einmal 2km später, am oberen Ende des Hottenlochs ungefähr bei der Abzweigung der Straße nach Dienstadt, hat sie schon eine Höhe von 300m NN erreicht und damit eine durchschnittliche Steigung von ca. 6% – und das über 2km Länge. Da hat man sicher ordentlich die Pferde mit ihren schweren Fuhrwerken den Berg hoch hotten müssen. Bloß fließt im Hottenloch kein Wasser und es gibt auch keinen kirchturmhohen Abgrund. Früher gab es im Hottenloch zwar einen Graben, aber kirchturmtief war der kaum… Oberhalb der Hottenlochsweinberge am Sprait zieht ein Weg von der unteren Spraitkapelle Richtung Abzweigung Dienstadt. Kurz nach der Kapelle liegt dieser Weg auf ca 270m Höhe NN, also 70m höher als die heute unterhalb der Hottenlochsweinberge verlaufende Straße. War das der Nebenweg?
Und was war der eigentliche Hauptweg? Der Weg, der über den Sprait zur oberen Spraitkapelle führt? Er hat zwischen unterer und oberer Spraitkapelledeutlichen Hohlwegcharakter. In dem Fall hätten sich Haupt- und Nebenweg erst auf dem Sprait (der „Bischofsheimer Berg“?) kurz vor der unteren Spraitkapelle getrennt. Dann müsste der nicht mehr passierbare Streckenabschnitt im Hohlweg zwischen unterer und oberer Spraitkapelle gelegen haben. Vermutlich stark vom Regen ausgespült…
Hottenloch

Verschiedene Handels- und Fuhrleute zu Frankfurt. Reparation der Wegen betr.
Ad Camerum umb ihre Gedanken von Remittorum dreren Coiuatores hierüber zu eröffnen zu erachten man ex pteconfilius? Für billig erachtend daß gegen Zinsus des Wegs gedachtes /die Weeg und Strassen in fahrbaren Stand gesetzt und erhalten worden 

Mainz den 16. Aprilis 1732

Hocherwürdige Wohlgeborene Hoch- und Wohledlen gestrengen
Vest und Hochgelehrten
gnädigen auch Hoch- und Vielgeehrte Herrn

Ab denen abschriftlichen Abschlüssen belieben Euer Gnd. Und Unsere Hoch- und vielgeehrte Herrn der mehrern zu vernehmen, was so wohl die deputirte gesamte Kauffmannschafft allhier als auch die (für) verbürgerte Fuhrleute wegen höchstnöthiger Reparierung der gantz unbrauchbar gewordenen Fuhr-Straße ohnweit Bischoffsheim an der Tauber, wie auch zu Neukirchen im im Thiefentahler Hof, sodann bey Hundheim und Kielheim bey uns angebracht und Sie desfals um so mehr zu…..
verschreiben angelegentlicj gebbeten, als Sie impolrantes bey denen dasigen Herrn Beambten sich zum offtern vergeblich desfals gemeldet hätten, mithin nichts mehr übrig seyen als Eur. Gnd. Unverkant? Und vielgeehrte Herrn des Fal(l)s anzugehen. Obnun wollen wir nicht zweiffelen, daß Eur. Gnd. Und Unsere Hocvh- und vielgeehrte Herrn auch ohne deieses unser Vorwort denen Supplicierenden Handels- und Fuhrleuten in diesem Ihrem billigen Gesuch zu massen favore commerciorum hinlängliche Remedur zu veranstalten von selbsten geneigt seyn werden.
So haben wir jedoch wegen des auff unser Vorwort gesetzten guten Vertrauens Ihnen darmit nicht abhanden gehen und vielmehr deren defiderium de meliori recommendiren mithin denen Impetranten den Effect dieser unserer Intercession erfreulich angedeihen zu lassen um so mehr diesntlich bitten wollen, als der Hanz Hochedelgebohrene Nachdem verschiedene aus denen verbürgerten Fuhrleuten allhier aus den Deputierten sämtl. Kaufflmannschafft zuvernehmen gewesen? Welcher Gestalt die bey Bischoffsheim an der Tauber hergehende ordentliche Landtstraße dasiger gegend undt herumb durch zeithero unterlassene notdürftige Reparierung, besonders aber der Bischoffsheimer Berg in gäntzl. Verfall gerathen, und weiter nicht befahren werden könnte, sodann Sie, jett gemeldte Ursach halben, einen anderen neben den Weingarthen, auf die Seithe des Berges hergehenden jedoch solcher Gestalt schmahl und gefährliche Weg zu erwählen genöthiget würden, darbey Sie doch mit Pferd und Guth der kein Handbreites Spatium habenden offenen Seithe einer…. großen Höhe hinabzustürtzen ein jedesmalhliger höchsten Gefahr sich versehen müssten:
deswegen sie bei denen Hochfürstl. Beamten dato jedoch gantz vergebliche Vorstellungen zum Öffteren gethan hätten. So werden Eur.Gnd. Hochadligen gestelten und Herrl. Auch hoch- und wohlfürstliche Weißungen von selbst erlaucht ermessen, daß wir und sämtl. Commercium bey sothaner Beschaffenheit des ruinösen Zustandes dieser auff Nürnberg  Augspurg u. Regenspurg und der Orthen gehenden naherhofften Hauptstraßen gantz mercklich interessiert sind, sowohl daß die häuffig dahin auff- und abgehende Waaren sicher undt ohne Gefahr überkommen, als auch ohne uffgehalten zu rechter zeit einzutreffen vermögen…
Dr übrige ohnausbleibliche inconier?venicentieren, wo ein oder ander Guth in Schaden oder gäntzlich verderb dardurch gerathen solte, vorjetzo zugeschweigen.  Also haben wir in Erwägung dessen der ohnumbgänglichen Nothdurfft zu seyn erachtet, Fürstl. Hochadl. Gestrl. u. Herrl. Auch unseres devoten Orths geziehmend zu ersuchen, dieselbe Hochgeneigt genüchen wol(l)ten, bey einem dem vernehmen nach von denen Fuhrleuthen auszubittenden vorschreiben, besonders auch unser der Kauffmannschafft hierunter leidendes intel dero vielgültigen Vorworts dahin (n)mit würdig zu achten darmit an die in mora seyende Hfl. Beamte Hohern Orths resor(n)bieret, und die so hochnöthige Reparation ohnausgesetzt bewerckstelliget, sofort aller zu besorgender Schaden und Unglück in zeithen auch verhüthet werden mögte. Gestalten wir uns in dieser dem publico zum Besten gereichter Sache zu einer gedeihlichen Willfahrung bestens empfehlen und dabey jederzeit verfahren, als

Hftl. Hadl. Gestr. u. Herrl. Qq                  gehorsame Diener
Joh. Gerhard und Joh. Carl Münch
Joh. Martin de Ron                                     Joh. Mathias Benso
Joh. De Bary                                             David und Jacob de Neiuille
Henrich von Ucheln

K515-369-Instandsetzung Str Neunkirchen-Bischofsheim
Beide Briefe im Original? Auf das Bild oder hier klicken (PDF-Datei).


Veranlaßtes unterthäniges Memoriale umb
bey auszubittender Abfassung einiger Intercessionalien diesseitens intee mit confideriren zu lassen.

Unserer der Deputierten gesambter Kauffmannschafft allhier  die höchstnöthige Reparirung der in dem Churmaynzl. gelegenen Bischoffsheimer Landtstraße betr.

Pro copia

Hochedelgebohrene  qq

Erlaucht. Hochadl. Gestr. u. Herrl. wie auch Hoch-u.wohlwl. Werden geruhen, Sich von uns undten Unterschriebenen, den hießigen verbürgerten Fuhrleuthen, des mehreren gehorsasmbst vortragen zu laßen, vonmaßen nehmlich an dem Chur Mayntzl. Der Orthen Bischoffsheim an der tauber, wie auch zu Neukirchen im Thieffenthaler Hoff, item bey Hundheim und Kielsheim, die nicht allein von uns, sondern auch von denen Nürnbergischen, Augsprugischenund vielen anderen Fuhrleuthen täglich zu befahren habende allgemeine Landtstraße, durch unterlassene hoch-
nöthige Reparirung ein zeithero in einen fast gäntzlich ohnbrauchbaren Standt gerathen, besonders aber der Bischoffsheimer Berg weiter werde befahren und beritten werden kann, so daß noch ohnlängst ein hießiger Fuhrmann nahmentlich Johannes Humser dasigen Orths dergestalt stecken zu bleiben das Unglück gehabt, daß nicht ohne Zulauff vieler bischoffsheimer Einwohner, wie auch in Gegenwarth ein und anderer der Herren Beamte selbst, mit höchster Mühe und Arbeith die Pferde aus der Enge und Morast sogar geschleifft werden müße.
So ist auch der Nebenweg, im sogenannten Hottenloch dessen man sich an denen Weinbergen her jetztermelter Ursach halben aus höchster Noth nunweilen hat bedienen müßen, an der offenen Seiten des berges, der dermaßen stahl (steil) und gefährlich, daß gegen die wohl eines Kirchthurms hohe Abhängigkeit (ca. 52 m), und das im Thal vorbeyfließende Waßer, außer dem   Geleiß, nicht einer handbreites  Spatium (Zwischenraum) zu finden, mithin wir uns bey gewöhnlichen schweren Befrachtung sowohl der Pferde und Geschirrs als der auffhabender Güther und Waren halber, hinabzustürtzen in augenblicklicher gefahr befinden müße.
Und obwohlen wir unsers Orths nicht ermangelt haben, bey denen dasigen herrn Beamten sothane besorgliche und vorhin landtskündigeBeschaffenheit zum offtern vorzustellen, und umb einsmahlige Reparirung deser täglich zu gebrauchen habenden Landstraßen nachzusuchen, ist doch die wenigste Refelexionhierauff nicht, weder dato einige Anstalt hierzu gemacht worden.. Wann aber Großgl. Und Hochgebietende Herren die höchste Billigkeit erfordern will, daß gegen das von uns jedesmahl zu entrichten habende Weeg- und Gelaith-Geld, zumahlen nach denen zu Bischoffsheim und Külsheim errichtete zwey neuen Zölle, zeit etwa 20 jahren, wir vorjetzo von jeder Pferdlast 20 Xr. In dem Chur Meyntzischen allein bezahlen müßen, hinwiderauch die Weg und Straßen in guten gangbaren Standt gebracht und erhalten, und durch fordersmbste zumahl gantz nicht kostbahr fallende Reparirung des bischoffsheimer Berges der Vorbeschriebene gefährliche Nebenweg, besonders auch vermieden werden könne.
Also haben wir nach bisherigem vergeblichen Sollicitiren bey denen Chur Meyntzischen herrn Beamten, zu Hoch-
adligen, Gestrengen und herrl. Auch Hoch- und wohlfürstl. Weßhlt. unser Zuflucht zunehmen und dieselbe, in unterthänig gebührender Devotion zu ersuchen nicht umbgehen können, dieselbe, mit der Hochobrigkeitlichen Beyhülff uns in diesem Stück an Handen zu gehen und durch ein Hochgeneigtes Vorschreiben an die Chur Mayntzische Regierung oder die Churfürstl. Cammer, dies unser billiges Beschweren nicht nur Vorstellung zu machen, sondern auch, umb zulängliche Verodnung zu Reparirung
dieser höchstbößen und ohnbrauchbahren Straßen anhalten zu lassen großzüglich geruhen wol(l)ten.
Welche auszubittende Obrigkeitliche Milde wie übrigens in aller Devotion zuerkennen ohn ermangelen und anbey verharren, als

Eur. Hochadl. Gestr. und Herrl.ichkeit
unterthänigst trew gehorsambst

Joh. Hartmann Humbster  
Joh. Fay
Matthes Reinhardt
Peter Roßel

Hochangelegene unterthh. Imploration und Bitte umb
Hochgeneigte Abfassung einiger Intercessionalien an der Churfürstl. Mayntzischen Regierung unser der hießigen verbürgerten Fuhrleuthen intus benahmt.
Die fordersambste Reparirung einiger bisanheri ohnbrauchbahren Wege im Chur Maytzischen betr.

1749 dann ein weiteres Bittschreiben von Augsburger, Frankfurter und Nürnberger Fuhrleuten
(MRA Chaussee K249/13):

an
Ihro Churfürstl. Gnaden zu Mayntz
auch Condicktoren des Hohen Stiffts und
Fürstenthums Wormbs

unterthänigste Vorstellung und Bitte
Mein
Antoni Mohrhardts und Consorten
Fuhrleuth von Augsburg, Franckfurth
und Nürnberg
umb
gnädigsten Befehl an die Ämbter Miltenberg
und Külsheim ergehen zu laßen, damit
die Landstraßen in dieser Gegend absonderlich
bey Neükirchen und Tiefenthaler Höffen
noch vor dem Winter in brauchbaren Stand
gesetzt und repariert werden mögen, ex causis
insestis

Hochwürdigster Ertzbischof und Churfürst
gnädigster Herr Herr

Euer churfürstl. Gnaden können wir zu End
unterthänigst benannte von Augsburg nach Franck-
furth, und von Franckfurth nach Augsburg,
beständig mit schwehren Güther-Wägen fahrende
Fuhrleüthe unterthänigst vorzutragen nicht umbhin,
welcher gestalten wir schon einige Jahr hero mehren-
theils unßer Fuhrwerck ohngeachtet wir 2 Tag Rays-
umbweeg nehmen müßen, durch das Württemberger
Land zutreiben das willen veranleithet worden, weilen
Wir bey bösem weeg, die durch das ChurMayntzische
Land über Bischoffsheim gehende straßen (welche
Wir sowohl alß auch die Nürnberger Fuhrleüthe
vorhero jedoch beständig gefahren) bey Neükirchen,
und Tiefenthaler Höff, Miltenberger und Külsheimer
Ambts, zumahlen in selbiger gantzen Gegend viele grund-
loße große Pfütz, und diese ausgefahrnen Löcher
passirt werden müßen, fast nicht gebrauchen
können, ja falls wir auch solche fahren, nebst ausstehender
höchster Gefahr zu unßerem größten Schaden drey und
Vierfachen Vorspann haben müßen;
Da nun aber dem Curfürstl. Mayntz. Hoff Cameral-
Interesse hierdurch ebenfalls ein nahmhaffter Schaden von
einigen hundert gulden jährlichen zuwachset, anerwogen,
wann wir das Württemberger Land fahren, den ChurMaynthisch.
Zoll nur einmahl berühren, bey nehmendem Weeg über
Bischoffsheim aber 8 HauptZölle ohne die viele Weeggelder
zu entrichten haben, zu geschweigen, was die Wirthe,
Metzger, Beckern, Sattlern, Schmiede, Wagnern, und
andere Handthierungs Leüthe für lösung, und Nahrung
von uns abnehmen, welches alles wir gern dem Hohen Ertzstifft
Mayntz, und denen auff dem Weeg nothwendigen Gewerbschafften
zuzueignen bereit seynd.
Also auch ergehet an Euer Churfürstl. Gnaden
unßer unterthänigst gehorsamstes Bitten, daß weilen
dermahlen in dem Bischoffsheimer, und übrigen Ämbter
die Weege zum nothwendigen Gebrauch ziemlich gut gemachet,
als auch die Churfürstl. gnädigste Verfügung an beede Ämbter
Miltenberg und Külsheim, dahin ergehen zu laßen, damit
die auf der gantzen Straß verruffene fast ohnbrauchbare
Weege bey Neükirchen, und Tiefenthaler Höfe, verbesseret,
und wenigstens die diese Löcher, und ohnfehlbare blatten,
nur also gemachet werden mögten, damit solche fernerhin ohne
so schwehre Kösten und Gefahr mit dergleichen schwehren Wägen passiret
werden können, nicht nur wir Augsburger und Franckfurther,
sondern solchemnach auch die Nürnberger Führleuthe werden sodann
sothene Straßen ohnfehlbar zum höchst vorträglichen des Zolls, Weggelds,
und der Lands Unterthanen ersprießlichen Nutzen gebrauchen. Wir getrösten
uns gnädigster Erhör, umb damehr, alß dießer weeg vor annahendem
Winter annoch leichtlich zumachen, dargegen in tieffester Submission verharre

Euer Churfürstl Gnaden
unterthänigst gehorsambste
Antoni Morhardt und Consorten

Löcher

Kann man auch mal machen. Löcher listen. Keine Ahnung, warum ich da jetzt erst mal spontan an dieses Schild

Stadt Tauberbischofsheim - Arschkerbe (Walddistrikt-Schild)

und an einen orangenen Suppenkasper in einem weißen Haus und braune Möchtegern-Opfer mit ihren jämmerlichen Höcklingen denken muss. War so gar nicht geplant. Also zurück zu was Interessanterem, zu echten Löchern.

Dolinen/ Sinklöcher

Als Doline, Sinkhöhle oder Karsttrichter bezeichnet man eine schlot-, trichter- oder schüsselförmige Senke von meist rundem oder elliptischem Grundriss in Karstgebieten. (Weiß Wikipedia und weiß dazu sogar noch mehr.)

In Büscheme gibt es auf dem Stammberg das Fuhrmannsloch.
Der Sage nach war hier vor langer Zeit ein Fuhrmann mit schwer beladenem Ochsengespann unterwegs. Weil die armen Ochsen ihm den schweren Wagen nicht schnell genug ziehen konnten, schlug er unter wildem Fluchen immer wieder auf sie ein. Daraufhin öffnete sich der Boden vor ihm (Fuhrmannsloch) und verschluckte ihn samt Ochsen und Gespann. Unter der Erde bekam er es mit der Angst zu tun und legte das Gelübde ab, sofern er wieder an die Erdoberfläche komme, werde er an der Stelle, an welcher er wieder heraus komme, zum Dank eine Kapelle errichten. An der Büschemer Tauberbrücke kam er schließlich auf der anderen Uferseite wieder empor und errichtete dort die Leonhardikapelle. Die Kapelle wurde bei einem gewaltigen Hochwasser 1798 fast weggespült. Der Überrest war nicht mehr zu retten und wurde abgerissen. Der bei dem Hochwasser in große Wassernot geratene Stadtrat Rincker ließ zum Dank für sein Überleben die Kreuzigungsgruppe als Kapellenersatz errichten. Sie steht heute noch in der Nähe (vorm Finanzamt).

Fuhrmannsloch
Das Fuhrmannsloch (mit drei Fuhrmännlein)

Auch Großrinderfeld kann mit Dolinen prahlen. Es gibt ein großes (unteres) Sinkloch, neben ihm noch ein Nachwuchs-Sinkloch und dann auch noch das „Obere Sinkloch“, was eigentlich eher eine ganze Sinkloch-Landschaft ist – sofern es nicht einfach ein aufgegebener kleiner Steinbruch ist (womit es dann aber auch hierher passen würde).

Großrinderfelder Sinkloch (das große)

Sicher keine Steinbrüche sind die Oberrimbacher Erdfälle. Auch nichts anderes als Dolinen, Sinklöcher, aber Erdfall hört sich halt noch eine Spur spektakulärer an. Da hat man sofort die Symbiose eines gewaltigen Wasserfalls mit einem Regenbogen kotzenden Einhorn vor Augen.

Oberrimbacher Erdfälle
Oberrimbacher Erdfälle (hinten rechts versteckt sich doch tatsächlich ein Einhorn)

Die brutale Variante eines Lochs ist die Wolfsgrube beim Kloster Bronnbach. Hat man im Mittelalter gebuddelt, mit Reisig bedeckt, einen Köder drauf gelegt, um damit dem bösen bösen Wolf eine Falle zu stellen. Später hat man ihn dann lieber totgeschossen. Bis er schließlich ausgerottet war. 1866 musste der letzte Wolf im Odenwald, 1780 schon der letzte im Spessart dran glauben. Kam dann aber doch wieder zurück, der Wolf, genießt jetzt Schutzstatus und sein Leben. In Kroatien hat er jetzt sogar einen Vornamen: Walter. Walter Wolf.

Wolfsgrube bei Bronnbach

…mehr Löcher?

Das Hottenloch. Wo isses bloß? Ein Büschemer Mysterium. Manche vermuten, die gesamte Senke durch die die Külsheimer Straße zwischen dem Konvikt und der Abzweigung nach Dienstadt den Berg hoch zieht, wäre das Hottenloch. Begleitet zu seiner linken vom Hottenlochsflürlein und dahinter (andere Seite der Külsheimer Straße) den Hottenlochsweinbergen. In denen schon lange kein Wein mehr wächst.
Vielleicht ist es aber doch genauer zu lokalisieren und nur ein kleiner Teil im mittleren Bereich dieser Senke (vgl. Link oben). Was auch immer es genau ist, warum es so seltsam heißt, konnte noch niemand schlüssig erklären. Vielleicht nur von einer alten Karte falsch abgelesen und tatsächlich ein Hollenloch? Ehemals heidnischer Kultort. Frau Holle bzw. in Gamburg die Hullefra lässt grüßen. Wohl aber eher eine Deutung aus dem Märchenreich. Die Märchenbrüder Grimm haben dagegen eine viel plausiblere Erklärung: Sie beschreiben in ihrem Wörterbuch „hotten“ als ein Fuhrmannswort: Die Pferde am Berg vorwärts treiben. Das Hottenloch ist die Senke zwischen Stammberg (Steinberg) und der Westseite des Wellenbergs/Spraits, wo sich ehem. die Hottenlochsweinberge befanden. Die heute durchs Hottenloch auf die Külsheimer Höhe hochziehende Landstraße (L504) liegt am Beginn des Hottenlochs im Tal auf ca. 200m Höhe NN, nicht einmal 2km später, am oberen Ende des Hottenlochs ungefähr bei der Abzweigung der Straße nach Dienstadt, hat sie schon eine Höhe von 300m NN erreicht und damit eine durchschnittliche Steigung von ca. 6% – und das über 2km Länge. Da hat man sicher ordentlich die Pferde mit ihren schweren Fuhrwerken den Berg hoch hotten müssen. (siehe auch diesen Beitrag)

Der Emichsbrunnen. Ein Loch aus dem Wasser blubbert. Wirkt irgendwie unheimlich und einladend zugleich. Ein magischer Zauberquell oder Arglist des Belzebubs?

DAS Loch.

Noch mehr? Das „Lochikon“ hilft…

Geleitwege, Zollstöcke und Zigeunerstöcke

Die Geleitwege zwischen Nürnberg bzw. Augsburg und Frankfurt, auf dem die Kaufmannszüge zur Frankfurter Messe zogen, verliefen durch unsere Gegend. Die Strecken waren eine der wichtigsten Fernstraßen des Mittelalters. Vermutlich sind sie noch älter. Auch außerhalb der Kaufmannszüge war auf diesen alten Wegen einiges los: Warentransporte nach Nürnberg bzw. Frankfurt aus der Main-Tauber-Region. Insb. der hiesige Wein war auch überregional ziemlich begehrt. Ein besonderes Spektakel war es zudem, wenn auf dieser Route vor einer Kaiserkrönung die Reichsinsignien von Nürnberg nach Frankfurt transportiert wurden.

Die Route verlief in unserer Region von Würzburg über den Nikolausberg (vielleicht aber auch über den Winterleitenweg und die Alte Steige (Höchberg)) nach Kist, vorbei am Irtenberger Forsthaus (welches auch eine Zollstation war), nördlich vorbei an Gerchsheim und Großrinderfeld (Alte Straße), durch den Großrinderfelder Forst nach (Tauber)Bischofsheim. Bischofsheim war die erste Übernachtungsstation nach Würzburg. Dann ging es weiter südlich vorbei an Külsheim (Hohe Straße) über Hundheim bzw. alternativ die Meßhöfe nach Tiefental, Neunkirchen und über die alte Steige runter nach Eichenbühl bis Miltenberg, welches die nächste Übernachtungsstation war. Die Straße war streckenweise in einem desolaten Zustand, was z.B. Akten und Briefwechsel aus dem 18. Jhd. drastisch schildern.

Aus Richtung Nürnberg bis Tauberbischofsheim gab es noch alternative Geleitrouten, die parallel (z.B. wetterabhängig) oder aber auch zu anderen Zeiten genutzt wurden:  Diese kamen aus Richtung Uffenheim dann in einer Variante über Aub und Simmringen nach Vilchband und von dort entweder über Zimmern und Grünsfeld nach Bischofsheim oder über Kützbrunn und Gerlachsheim nach Bischofsheim. In der zweiten Variante ging es aus Richtung Uffenheim über Bieberehren , Röttingen und Mergentheim nach Bischofsheim.

Geleit bedeutet, dass die Kaufmannszüge auf diesen Wegen beschützt wurden, um sie vor den damals häufigen Raubüberfällen zu schützen. (Auch Götz von Berlichingen z.B. hatte im Taubertal einen Augsburger Kaufmannszug überfallen.) Der Geleitschutz wurde von der jeweiligen Herrschaft (in unserer Region Hochstift Würzburg bzw. Kurmainz) an ihre jew. Ämter vor Ort übertragen. Es war genau festgelegt, welcher Streckenabschnitt von einem Amt geschützt werden musste: Von Wü bis zum Kalten Loch bei Kist (bzw. ab Ende des 16. Jhd. bis zu den Hoheitssäulen beim Irtenberger Forsthaus) bestand Würzburger Geleit, dann übernahm Kurmainz über sein Amt Bischofsheim bis zum Geleitsbaum oberhalb von Eiersheim, wo an Külsheim (ebenfalls Kurmainz) übergeben wurde. Külsheim bot das Geleit bis Tiefental, wo wieder Würzburg über sein Amt Miltenberg übernahm.

In der Praxis gab es zwei Varianten von Geleitschutz: a) bewaffnete Geleitreiter des jeweiligen Amtes begleiteten den Kaufmannszug auf ihrem jew. Streckenabschnitt. b) Die Ämter stellten Geleitbriefe aus, in denen den Kaufleuten Schutz gewährt wurde. Im Falle eines Überfalls hatten die Ämter dann für Entschädigung zu sorgen.

Das Geleit war kostenpflichtig. Die Kaufleute hatten Geleitgeld zu zahlen, waren dafür dann aber von allen anderen Zöllen (z.B. Wegzoll) befreit. Das Geleitgeld war für die Ämter eine wichtige Einnahmequelle. Daher bestand für die Kaufleute i.d.R. Geleitpflicht und ebenso die Verpflichtung, auf den Geleitwegen zu reisen.

Die Übergabestellen des Geleits waren durch Hoheitssäulen, Geleitsteine oder auch Geleitbäume markiert und meist an markanten Stellen: Die Furt durchs Kalte Loch (Kist), die Kreuzung des Geleitwegs mit der Weinstraße (Irtenberger Forst), der Geleitbaum am Beginn der Hohen Straße (Eiersheim/Külsheim) oder das Tiefe Tal des Otterbachs (Tiefental). Die Hoheitssäulen von 1584 im Irtenberger Forst stehen noch. Auf der Kurmainzischen Säule steht: „Mäintzisch Glaitd / Zent Zoll wildtban / hohe und nidere Oberkeit. A.“, auf der Würzburger (Julius Echter): „Wirtzburgisch Gelaid / Zennth. Wildban / Hohe und Nider / Obrigkeit. A.“

Zwischen den Geleitübergabestellen war der Geleitweg oft einseitig mit an Grenzsteine erinnernden Geleitsteinen markiert. Auf einem noch existierenden Würzburger Stein von 1595 ist das Echter-Wappen eingehauen, auf Bischofsheimer Steinen stand „B.D.“ (bischofsheimensis ductus). Zwischen Großrinderfeld und Gerchsheim finden sich auf Großrinderfelder Gemarkung am ehem. Geleitweg mehrere Steine mit der Inschrift „GD“. Die Bedeutung ist noch unklar. „Großrinderfelder ductus (Geleit)“ wäre naheliegend, muss aber in Frage gestellt werden, da Großrinderfeld kein Amt war. Das Dorf gehörte aber eine Zeit lang (vor 1585) anteilig zum Hochstift Würzburg und über die Grafen Rieneck zum Amt Grünsfeld. Grünsfelder Ductus?

UPDATE zum letzten Abschnitt: Mittlerweile bin ich mir nicht mehr sicher, ob es solche Geleitsteine abseits der Geleit-Übergabestellen überhaupt gab. (Die oben verlinkten BD- und Echter-Steine im Dittwarer Eisgrund könnten an der Gemarkungsgrenze Heckfeld (damit zu Lauda, damit zu Würzburg gehörig) und Dittwar (damit zu Bischofsheim (Kurmainz) gehörig) auch anders interpretiert werden.) Die Behauptung, dass es einseitig an der Geleitstraße BD-Steine gab, stammt von Gehrig in der Tauberbischofsheim-Chronik (1997). Allerdings -und das ist für seine Angaben in dieser Chronik ungewöhnlich- ohne Quellenangabe. Alle jedoch mir bisher bekannten in der Fachliteratur beschriebenen „Geleitsteine“ sind ausnahmslos Steine, die an Übergabestellen des Geleits von einer Herrschaft auf die andere standen. Zudem ist die von Gehrig postulierte Übersetzung „bischofsheimensis ductus“ problematisch. Bekannte Geleitsteine sind unmissverständlich benannt, auch für Nicht-Lateiner: GELAIT oder GLAIT(D). Auch unsere Hoheitssäulen im Irtenberger Forst (s.o.). Zudem heißt „ductus“ eher Führung, das Geleit ist im lateinischen eher „comitatus“ oder „conductus“. Und die Satzstellung ist auch problematisch, „comitatus bischofsheimensis“ wäre schon besser. dazu kommt noch: Bischofsheim war ja nur ein Mainzer Oberamt, das als nur das Kurmanzische Geleitrecht als „Behörde vor Ort“ durchführte. Also eher Bischofsheimer Mainzisches Geleit. CBM, CMB oder so, wenn schon lateinisch…

Geleitwege entstanden vermutlich mit der Entstehung der Städte und dem damit verbundenen Warenaustausch bereits im 13. Jhd. „Unsere“ Geleitwege gibt es spätestens seit 1318 (urkundliche Erwähnung). Im 18. Jhd. Verloren die Geleitwege allmählich an Bedeutung, ab 1803 (Reichsdeputationshauptschluss) war es dann mit dem Geleit vorbei.

Die Streckenführung der Geleitwege entspricht der aller anderen bis zum Mittelalter entstandenen Fernwege: Zwischen zwei Zielpunkten (z.B. Städte als Übernachtungsstationen wie bei uns Würzburg, Bischofsheim, Miltenberg) wurde eine möglichst direkte Verbindung versucht, wobei stets angestrebt wurde, auf Höhenzügen zu bleiben. Höhenzüge boten zwei Vorteile: Weitsicht als besserer Schutz vor Überfällen und nur selten sumpfige Passagen oder Gewässer, die gequert werden müssten. Ins Tal begab man sich nach Möglichkeit nur zum Übernachten (Städte liegen klassischerweise im Tal, an Flüssen). Steigungen ging man so direkt wie möglich an, geradeaus hoch (Steigen), selten seitlich zum Berg oder gar serpentinenförmig. Bei Steigungen (bzw. Gefällen) finden sich dann oft heute auch noch beeindruckende Relikte dieser alten, ehemals stark genutzten Straßen: Hohlwege, die sich über die Jahrhunderte tief in die Erde eingegraben haben. (Die von den Wagen und Zugtieren gelockerte Erde wurde aufgrund des Gefälles beim nächsten Starkregen mit fort gespült, so dass der Weg wieder ein klein wenig tiefer als seine Umgebung wurde.) In unserer Gegend finden sich eindrucksvolle Hohlweg-Abschnitte im Irtenberger Forst zwischen Forsthaus und Hoheitssäulen, im Sellinger-Wald zwischen Gerchsheim und Großrinderfeld, beim Teufelsloch nordöstlich von Tauberbischofsheim (Alternativroute des Geleitwegs oder Abzweigung nach Impfingen) und noch ein sehr kurzer Abschnitt beim Kalten Loch (zwischen A3 und Zufahrt zur Autobahnmeisterei). Erst mit dem Chaussee-/ Kunststraßenbau ab Mitte des 18. Jhd. Änderte sich die Streckenführung grundlegend. Straßen wurden massiver befestigt (Makadam), störende Böschungen abgetragen, Aufschüttungen vorgenommen, leichter und öfter Brücken gebaut. Starke Steigungen konnten nun vermieden, umfahren oder durch Serpentinen erleichtert werden, man konnte im Tal bleiben, eher die bequemste und nicht mehr die kürzeste und höchste Route suchen.

Noch heute haben manche Wege/ Wegabschnitte oder Flurstücke Namen, die auf solche alten Höhenzugs-Fernstraßen hinweisen: Hohe Straße, Alte Straße (evtl. vom lat. Strata alta = Hohe Straße). Auch Heerstraße, Römerweg, Kaiserweg, Napoleonsweg, Weinstraße (vom mitteldeutschen „woin“ = Wagen) sind gängige Bezeichnungen für solche alten Fernwege. In unserer Gegend heißt der Geleitswegabschnitt nördlich und nordöstlich von Großrinderfeld heute noch Alte Straße, auch im Großrinderfelder Forst Richtung Tauberbischofsheim findet sich wieder eine Alte Straße und ebenso ein Flurstück westlich von Großrinderfeld. Beim Irtenberger Forst gibt es noch Flurstücke „Weinstraße“, die auf diese Straße hindeuten, die hier bei den Hoheitssäulen einst den Geleitweg kreuzte. Bei Külsheim schließlich heißt der dortige Geleitwegabschnitt heute noch die Hohe Straße.

Ebenfalls charakteristisch für alte Fernwege ist, dass sich an ihren Wegrändern auffallend viele Kleindenkmale befinden. Bildstöcke sollten ja zum Beten animieren und wurden außerhalb von Siedlungsgebieten daher natürlich gerne an besonders frequentierten Stellen errichtet, idealerweise an Weggabelungen/-kreuzungen von Fernwegen. (Ausnahme: Bildstöcke, deren Errichtung an einen speziellen Ort gebunden ist, weil sich dort ein Unglück ereignete oder sie auf eigenem Grund und Boden errichtet wurden.) Noch auffallender ist aber, dass an Fernwegen besonders viele kleine, einfache Steinkreuze stehen: Sühnekreuze. Erst mit der peinlichen Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V. (constitutio criminalis carolina) im Jahre 1532 wurden die Leibes- und Lebensstrafen in einer Art Strafgesetzbuch verankert. Davor wurde z.B. Totschlag lokal mit Sühneverträgen geahndet. In diesen wurde von Fall zu Fall festgelegt welche Strafen dem Täter auferlegt wurden. Oft war dies die Errichtung eines Sühnekreuzes am Tatort, eine Pilger-/Wallfahrt für das Seelenheil des Verstorbenen und eine Geldzahlung an die Hinterbliebenen. Je mehr Menschen einen Weg passieren, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit für Straftaten dort, z.B. Überfälle. Schließlich finden sich an den Geleitwegen gelegentlich auch größere, feiner gearbeitete Kreuze, auf denen ein Richterschwert (als Symbol der Hohen Gerichtsbarkeit) eingehauen ist. Diese könnten eine Warnfunktion (Strafandrohung) für die Reisenden gehabt haben, in diesem Amtsbereich besser nichts Unrechtes zu tun. In unserer Gegend gibt es zahlreiche Bildstöcke am alten Geleitweg, z.B. nordöstlich von Großrinderfeld das Bögnersbild (heute versetzt), Walldürn-Wallfahrer-Bildstöcke östl. von Tauberbischofsheim, die „Drei Bilder“ (heute nur noch eines vorhanden) südlich von Eiersheim oder auch ein Bildstock mit Wegweiserfunktion (nach Miltenberg bzw. Külsheim) südwestlich von Eiersheim. Sühnekreuze stehen z.B. beim Flurstück „Kreuze“ (!) nördlich von Großrinderfeld, im Forstgrund östlich von Tauberbischofsheim oder auch an der Abzweigung von der Hohen Straße nach Külsheim im Taubenloch. Dieses sogar mit Inschrift, die den Raubmord an einem Bischofsheimer Siebmacher drastisch schildert: „ANNO 1590 DEN [LETS]TEN AUGUST [I] IST DER ERBAR ANDRES SCHMIT BURGER UND SIBER ZU BISHO FSHEIM AN DISEM ORT IAMER LICH ER MORDET WORDEN DEM GOT GENAT“.
Richterschwert-Kreuze (Gerichtskreuze) stehen z.B. im Teufelsloch westlich von Großrinderfeld (Gemarkungsgrenze Großrinderfeld – Impfingen) und am oberen Ende der Eichenbühler Steige.

Zoll, Zollstöcke und Zigeunerstöcke

Auch im Zeitalter des Geleits wurde nicht jeder auf einem Geleitweg reisende geleitet. Ein einzelner lokaler Händler z.B., der von seinem Wohnort in einen Ort der Umgebung auf den Markt ging, hatte sicherlich kein Geleit. Aber deshalb war er nicht zwingend von jeglichen Gebührenzahlungen befreit. Vielerorts wurde nämlich auch Straßen-/Wegezoll erhoben, von dem i.d.R. nur im Geleit Reisende befreit waren. (Manchmal gab es aber auch Übereinkommen zweier benachbarter Ortschaften, dass gegenseitig kein Wegezoll erhoben wurde.) Der Wegezoll sollte den Erhalt der Wege finanzieren, die damals noch sehr häufig ausbesserungsbedürftig waren.

Bezahlt werden musste dieser meist in der nächsten Ortschaft, manchmal auch in freistehenden Rast-/Wirtshäusern oder anderen am Weg liegenden Gebäuden (z.B. Irtenberger Forsthaus). Angekündigt -im Sinne einer Mahnung, den Zoll bloß nicht prellen zu wollen- wurde er mittels Zolltafeln oder Zollstöcken. Aber auch schon auf der freien Strecke, z.B. an günstigen Stellen wie Wegkreuzungen oder an Nadelöhren, wo der Weg nur schwerlich umgangen werden konnte, wie z.B. vor Brücken.

Der Begriff Zollstock wird in der Fachliteratur kontrovers diskutiert: Manche meinen, er bezeichnet eine Zolltafel, andere denken eher an einen Schlagbaum an einer Zollstelle. Vielleicht wurde der Begriff auch für beides verwendet. Blecherne Zolltafeln finden sich noch einige in diversen Museen, i.d.R. sind dies jedoch Tafeln, die direkt am Zollhaus angebracht waren und auf welchen die verschiedenen Zolltarife für diverse Waren gelistet waren. Zollstöcke -ob nun Zolltafel oder Schlagbaum- im freien Feld finden sich dagegen nahezu keine mehr. Viele waren sicherlich aus Holz und sind daher schon längst vermodert. Erhalten hat sich der Name Zollstock aber vielerorts noch als Flurname. Auch am Geleitweg zwischen Würzburg und Miltenberg häufiger. Zum Beispiel bei den Geleitsäulen im Irtenberger Forst, beim Richterschwertkreuz am Teufelsloch westlich von Großrinderfeld, beim Geleitsbaum südwestlich von Eiersheim oder auch beim Sellinger-Wald zwischen Großrinderfeld und Gerchsheim.

Dort beim Flurstück „Zollstock“ liegt östlich daneben an einer Senke das Flurstück „Brücke“. Heute ist da keine Brücke mehr zu finden, aber ihr früherer Bedarf lässt sich vor Ort nachvollziehen: Der heutige Straßenverlauf dort wird kaum der alte sein (Kunststraße, siehe vorne), denn der hier direkt westlich an der Straße liegende Hachtelwald wächst hier -zwar auf der Höhe, aber eben doch- in einer Senke. Diese scheint vor dem Kunststraßenbau sumpfig gewesen zu sein, auch unter der Landstraße hindurchführende Entwässerungsdrainagen weisen darauf hin. Der alte Geleitweg musste ein solches Sumpfgebiet umfahren. In diesem Fall offenbar mit einem kleinen Schwenk nach Südosten durch den Sellinger-Wald, zur Brücke an einer geeigneten Stelle über den Graben des Bächleins, welches einst aus dem sumpfigen Hachtelwald hier abfloss.  Eine Brücke – ein strategisch guter Ort für einen Zollstock also. Das daneben liegende Flurstück Zollstock weist ja dann auch mit Nachdruck darauf hin.

Und hier im Sellinger-Wald, beim Flurstück Zollstock, direkt vor dem Flurstück Brücke steht ein seltsamer, ca. 1m hoher, 30cm breiter und 20cm tiefer roter Buntsandstein. Er weist Wetzspuren auf, hat oben vier kleine, ca 2cm breite und tiefe Einkerbungen und neben ihm in der Erde finden sich Kohlestückchen. Vor und hinter ihm im Wald Hohlwegreste, zum Teil mehrere nebeneinander. Der Stein steht nur wenige Meter neben der Gemarkungsgrenze Gerchsheim (nach 1590 Hochstift Würzburg, davor u.a. anteilig Kurmainz) – Großrinderfeld (nach 1585 Kurmainz, davor u.a. anteilig Hochstift Würzburg). Die Vermutung liegt nahe, dass dies der Zollstock -Schlagbaum oder Zolltafel- sein könnte. In den vier Einkerbungen oben könnte eine blecherne oder hölzerne Zolltafel eingehängt gewesen sein, womöglich auch eine Schranke, i.S. einer Holzstange mit vier metallischen Haken, welche in die Kerben eingehängt wurden.

Vor diesem Stein konnte ein weiterer Buntsandstein aus dem Erdreich freigelegt werden:

Dieser massive Brocken misst 80x90cm bei einer Tiefe von ca 40cm. Er hat damit ein berechnetes Gewicht von mindestens 650kg. Oben mittig weist der Stein eine eingehauene rechteckige Mulde auf (Breite 30 cm, Länge 20 cm, Tiefe 13 cm). Da der stehende Stein exakt in diese Vertiefung hineingesteckt werden könnte, dürfte es sich bei dem freigelegten Stein vermutlich um den Sockel des stehenden Steines handeln. Hier stellt sich die Frage, wieso dann der Stein einst aus seinem Sockel genommen wurde, bloß um ihn sorgsam direkt dahinter wieder aufzustellen. Sorgsam auch deshalb, weil er an seinem neuen Standort sogar ringsum mit flachen Kalksteinen umrandet, verziert wurde. Womöglich wurde er damit symbolisch „außer Dienst“ genommen. Über die exakte Funktion dieses Steins zeigen sich alle bisher kontaktierten Experten ratlos (u.a. Landesdenkmalämter Baden-Württemberg & Hessen und Deutsches Zollmuseum). Die Vermutungen gehen von einem Zollstock (Zolltafel) über einen Schlagbaum, Poller bis zu einer Armsäule (alter Wegweiser, wo in die Einkerbungen oben dann hölzerne, beschriftete Arme eingesteckt gewesen wären) oder auch einem Zigeunerstock (s.u.). Welche Funktion der Stein auch immer hatte, es muss offensichtlich eine sehr wichtige gewesen sein und es muss dabei von großer Bedeutung gewesen sein, dass er exakt an seinem Standort bleibt, was der gewaltige, nahezu überdimensioniert wirkende Sockel zeigt. Auf die ehem. große Bedeutung weist darüber hinaus hin, dass es sich bei den beiden Steinen um Buntsandsteine handelt. An ihrem Standort gibt es keine Buntsandsteine, hier ist Kalksteingebiet. Die Sandsteinregion beginnt frühestens 6km weiter nördlich. Die zwei Steine, die zusammen über eine ¾ Tonne wiegen dürften, müssen also mit großem Aufwand kilometerweit transportiert worden sein.

UPDATE zum potentiellen Zollstock: Nach neueren Erkenntnissen könnte es sich beim dem rätselhaften Stein auch um einen sogenannten Territorial-Stock handeln, mit dem die Fürstenhäuser Leiningen und Salm-Reifferscheid-Krautheim im Jahr 1805/06 ihre kurzlebigen Herrschaftsgebiete voneinander abgrenzen wollten. Details dazu gibt es im Beitrag „Zwischen Kurmainz und Baden…“.

Ein weiterer Begriff, der in der Umgebung von alten Fernwegen immer wieder auftaucht, ist der Zigeunerstock (bzw. Zigeunerbaum). Hierbei handelte es sich um Tafeln, auf denen die Strafen für verschiedene Verbrechen dargestellt wurden. Sie sollten fahrendes Volk („Zigeuner“), Herumtreiber und Vagabunden eindringlich ermahnen, in dieser Gegend kein Unrecht zu begehen bzw. gar nicht erst diesen Herrschaftsbereich zu betreten. Zigeunerstöcke standen oft an günstigen Stellen wie Wegkreuzungen/-gabelungen oder auf den Plätzen, wo die Adressaten gerne ihr Nachtlager aufschlugen bzw. aufschlagen mussten. Wie die Zollstöcke sind auch die Zigeunerstöcke i.d.R. nicht mehr vorhanden, leben aber als Flurnamen an früheren Standorten oft noch weiter. In unserer Gegend gibt es zB westlich von Külsheim einen Flurnamen Zigeunerstock, wo die Landstraße (früher hier die Geleitstraße) auf die Straße Steinfurt-Steinbach trifft. Nördlich von Großrinderfeld, nahe Hof Baiertal, gibt es nicht weit entfernt von der Alten Straße ein Flurstück Zigeunersbaum.

Über unsere andauernden Versuche, den Streckenverlauf des Geleitwegs zwischen Würzburg – Bischofsheim – Miltenberg möglichst genau zu rekonstruieren, berichte ich hier:
https://wandertauber.wordpress.com/geleitstrasse/

Das Württemberg-Denkmal

Das Württemberg-Denkmal aus rotem Sandstein ließ König Karl von Württemberg errichten und die Namen der Gefallenen darauf (ursprünglich) in Bronzeplatten anbringen. Es wurde am 24. Juli 1867, dem ersten Jahrestag der Schlacht, eingeweiht und steht in der Tauberbischofsheimer Albert-Schweitzer-Straße. Im (umzäunten) Massengrab vor dem Denkmal liegen 68 Württemberger Soldaten. Manche der auf dem Württemberg-Denkmal genannten Soldaten sind auf dem Großrinderfelder Friedhof begraben. Sie landeten nach den Kämpfen vermutlich zunächst verwundet im dortigen Lazarett (Kirche Großrinderfeld), wo sie dann verstarben.

Inschriften auf dem Denkmal:

(Eine Widmung und die Namen der in der Schlacht um Tauberbischofsheim gefallenen Württemberger 12 Offiziere, 125 Soldaten und weiteren 63 vermißten Soldaten)

KARL I. KOENIG VON WUERTTEMBERG.

DEN TAPFEREN WUERTTEMBERGISCHEN KRIEGERN.

WELCHE AM 24ten JULI 1866 DEN HELDENTOD FANDEN.

EHRE IHREM ANDENKEN

Oberlieutenant im 5ten Inf. Reg. König Karl. KARL GUST. ADOLF MAUCH aus Stuttgart.

Oberlieutenant im 1ten Jäger Bat. GEORG WLTH. HERM. van der HOOP geb. zu Schmitte, Grosh. Hessen. [Georg van de Hoop]

Lieutenant in der Artillerie. KARL ERH. WILH. v. MARCHTHALER aus Heilbronn.

Lieutenant im 2ten Inf. Regiment. ALBERT MILLAUER aus Ellwangen.

Lieutenant im 8ten Inf. Regiment. OTTO MAR. GEORG GÉRARD aus Ludwigsburg.

Lieutenant im 3ten Jäger Bat. EUGEN von HUEGEL aus Stuttgart.

Fähnrich im 5ten Inf. Reg. König Karl. HERM. ANTON MARZ aus Ellwangen.

Fähnrich im 3ten Jäger Bat. WILHELM LEHR aus Ellwangen.

Oberstlieutenant im 5ten Inf. Reg. König KarI. GUIDO von KNOERZER aus Untergröningen, O.A. Gaildorf.

Hauptmann im Generalstab. FERDINAND HOFMEISTER aus Esslingen. [Ferdinand Hoffmeister]

Hauptmann im 5ten Inf. Reg. König Karl. G. K. A. C. von KOENNERITZ aus Stuttgart. [Gottlob von Könneritz]

Hauptmann im 5ten Inf. Reg. König KarI. HEINR. OTTO ROSCHMANN aus Ludwigsburg.


ARTILLERIE.

Oberm. K. F. K. Leuze. Eningen, Reutlingen.*1

Oberkan. F. Fischer. Pfahlbach, Oehringen.

Kan. K. C. Göhring. Zaisersweiher, Maulbronn. *2    

Kan. G. W. Keller. Siglingen, Neckarsulm.


1tes REIT. REG. KOENIG KARL.

R I. G. Scheck. Kl. Eislingen, Göppingen.

R Fr. I. Schmieg. Roth, Mergentheim.


1tes INF. REG. KOENIGIN OLGA.

S I. I. Eberwein. Waldenbuch, Stuttgart.

S Mich. Eppler. Thailfingen, Balingen.

S W. F. Forstbauer. Kilchberg, Tübingen.

S Johann Gförer. Eutingen, Horb.

S Joh. Georg Krayss. Blaubeuren.

S Joh. Lehmann. Busenweiler, Sulz.

S Fridl. Müller. Deisslingen, Rottweil.

S M. Pfau. Unteriflingen, Freudenstadt.

S Gustav Schmid. Spaichingen.


2tes INF. REGIMENT.

S I. Ph. Eiting. Mönchberg, Herrenberg.

S L. F. Finkbeiner. Thonbach, Freudenstadt.

S Joseph Haas. Schramberg, Oberndorf.

S Joh. G. Hartmann. Pfrondorf, Nagold.

S Chr. Hess. Grötzingen, Nürtingen.

S G. Hörz. Frickenhausen, Nürtingen.

S D. SpeideI. Wolfschlugen, Nürtingen.

S Fr. Vosseler. Thuningen, Tuttlingen.

S W. Weinmann. Obernheim, Spaichingen.

S Joh. M. Zapf. Schlierbach, Göppingen.


3tes INF. REGIMENT.

Rottenm. I. G. Diehl. Rüdern, Esslingen.

S I. D. L. Frech. Eschenau, Weinsberg.

S Joh. Kuhnle. Endersbach, Waiblingen.

S Mich. Maier. Gutenberg, Kirchheim.

S Joh. Schuhmacher. Pfrondorf, Nagold.

S F. Schwarzwälder. Nellingen, Essling.

S I. M. E. Setzer. Bibersfeld, Hall.


5tes INFANT. REGIMENT KOENIG KARL.

Feldw. Ch. Badtmann. Weiler, Weinsberg.

Feldw. B. Straub. Degmarn, Neckarsulm.

B. Tamb. Ch. F. Speisser. Pliening. Stuttgart.

Obermann Gustav Benk. Wangen.

S Jos. Bauer. Binswangen, Riedlingen.

S Joh. Baur. Wegstetten, GaiIdorf.

S Joseph Biggel. Berg, Wangen.

S Jos. Bruck. Ertingen, RiedIingen.

S I. G. Deissinger. Mergelstetten, Heidenh.

S Matth. Dreher. Erisdorf, Riedlingen.

S G. Alb. Epple. Feuerbach, Stuttgart.

S A. Feldmayer. Zipplingen, Ellwangen.

S Joh. G. Häbe. Unlingen, Riedlingen.

S I. G. Heer. Wäschenbeuren, Welzheim.

S Joh. Herzer. Hütten, Ellwangen.

S G. Fr. Hofsäss. Oberndorf, Welzheim.

S E. I. Holl. Königsbronn, Heidenheim.

S I. G. Högerle. Edelbeuren, Biberach.

S G. Fr. Jeuther. Michelfeld, Hall.

S Markus Mayer. Boll, Göppingen.

S Franz Martin. Matzenhaus, Tettnang.

S Joh. Müller. Hofstetten, Ellwangen.

S Felix Niess. Dettingen, Heidenheim.

S Karl Gottlieb Raaf. Urach.

S Chr. Roth. Metzlenshof, Gaildorf.

S Georg Schmid. Geislingen.

S I. G. Schneider. Wellbrechts, Wangen.

S A. Schneider. Lautenhof, Ellwangen.

S Karl Gottlieb Schnorr. Nürtingen.

S Fr. Schönleb. Neuhausen, Urach.

S M. Steinhauser. Waldburg, Ravensburg.

S A. Walter. Finkenberg, Ellwangen.

S Val. Weber. Röttingen, Neresheim.

S Christoph W. Wiedenmann. Heidenheim.

S B. Wiedmann. Hürben, Heidenheim.

S I. I. Wünsch. Ossweil, Ludwigsburg.


7tes INF. REGIMENT.

Ob. Feldw. I. Schmid. Altenstadt, Geisling.

S M. Baisch. Meichelstetten, Münsingen.

S August. Dav. Fauser. Nehren, Tübingen.

S Matth. Kapfer. Wagenhofen, Neresheim.

S Leopold Kugler. Iggingen, Gmünd.

S Gust. Schmid. Steinbach, Esslingen.

S Heinrich Wilhelm Walter, Stuttgart.


8tes INF. REGIMENT.

Oberm. I. F. Reger. Adolzfurth, Oehringen.

Oberm. Ioh. G. Schaffner. Crailsheim.

Oberm. K. G. Settele. Westernhaus, Künzelsau.

Rottm. K. Ph. Reiber. Kemnath, Stuttgart.

S Joh. Heinr. Iust. Aldinger, Stuttgart.

S Chr. Gremsler. Biberach, Heilbronn.

S G. A. Heninger. Altkrautheim, Künzelsau.

S I. I. Hügel. Amrichshausen, Künzelsau.

S M. H. A. Kolb. Bayerbach, Oehringen.

S Joh. Krapf. Baiereck, Schorndorf.

S L. F. Kühlbrey. Bietigheim, Besigheim.

S Bernh. Levi. Laudenbach, Mergentheim.

S K. F. Löffler. Grossheppach, Waiblingen.

S V. Michler. Markelsheim, Mergentheim.

S G. L. Mütsch. Löcherholz, Künzelsau.

S Joh. Nopomuk Rapp. Lauffen, Rottweil.

S Chr. Renz. Dertingen, Maulbronn.

S A. K. Riekert. Neuhütten, Weinsberg.

S A. Adam Ruoff. Pleidelsheim, Marbach.

S G. F. Schäfer. Goldbach, Crailsheim.

S G. M. Scheitterlein. Brettheim, Gerabronn.

S W. Stuber. Ochsenbach, Brackenheim.

S Wilhelm Weiss. Dürrmenz, Maulbronn.

S Ch. K. Wild. Oberriexingen, Vaihingen.


1tes JAEGERBATAILLON.

Oberm. Ch. F. Lautenbach. Gemmrigheim, Besigh.

Oberm. Karl Albert Maier. Reutlingen.

J R. Bräuninger. Schrozberg, Gerabronn.

J I. Dannecker. Rathshausen, Speiching.

J Chr. Gottschalk. Althengstett, Calw.

J Johann Iakob Hasert. Schorndorf.

J Leonhard Heyd. Gaisbach, Oehringen.

J Emil A. Hirt. Löwenstein, Weinsberg.

J Joh. Jak. Hohl. Deufringen, Böblingen.

J Anton Jauch. Dunningen, Rottweil.

J Mich. Chr. Kümmerer. Hessenthal, Hall.

J Gust. O. Roller. Oberhaugstett, Calw.

J Reinh. Speisser. Börstingen, Horb.


3tes JAEGERBATAILLON.

Oberm. Ch. Schmollinger. Lienzing, Maulbronn.

Rottm. Sebastian Wilhe1m Seeger. Ulm.

J Johann Friedrich Bopp. Münsingen.

J Chr. Gaukler. Bodnegg, Ravensburg.

J Alois Greck. Niederhofen, Leutkirch.

J Jak. A. Harsch. Faurndau, Göppingen.

J Jos. Härle. Königshofen, Biberach.

J Joh. G.Jeuter. Eriskirch, Tettnang.

J August Loder. Bierstetten, Saulgau.

J L. Necker. Scharenstetten, Blaubeuren.

J Jos. Saam. Kirchhausen, Heilbronn.

J Jak. Schmitt. Maisenbach, Neuenbürg.

J Karl Würich. Pleidelsheim, Marbach.


VERMISSTE die als todt angenommen werden müssen

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1tes INF. REG. KÖNIGIN OLGA.

S K. King. Untertischneck, Oberndorf.

S J. G. Scheurenbrand. Denkendorf, Eßl.

S J. G. Binder. Bickelberg, Sulz.

S E. Staudenmaier. Adelmannsfeld. Aal.

S J. G. Stoll. Wolfschlugen, Nürtingen.

S Jos. Schöch. Fulgenstdt., Saulg.

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2tes INFANTERIE REGIMENT.

S Ad. Bernhardt. Freudenstadt.

S Th. Eble. Weil d. Stadt, Leonberg.

S Joh. Jung. Emmingen, Nagold.

S Joh. Kopp. Nufringen, Herrenberg.

S J. F. Kraußhaar. Unterensing. Nürt.

S Ch. F. Lieb. Neuenhaus, Nürtingen.

S Rup. Noll. Börstingen, Horb

S Th. Wünsch. Nufringen, Herrenbrg.

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5tes INF. REG. KÖNIG KARL.

O.Feldw. H. Bacher. Wurmlingen, Tuttl.

Feldw. I. A. Abel. Neuffen, Nürtingen.

S Jos. Bay. Rotenbach, Ellwangen.

S F. Brugger. Bühl=Eglofs, Wangen.

S F. Bühler. Beuren, Riedlingen.

S K. Gutschenreiter. Thanhaus Waldsee.

S J. A. Heeber. Niederstetten, Gerabronn.

S J. Hutt. Ottenhof, Adelmannsfeld. Aal.

S J. F. Kächele. Hutten, Urach.

S Ph. J. Knauß. Schorndorf.

S J. E. Kurz. Schorndorf.

S K. Munding. Oggelshausen, Riedlg.

S A. Ott. Suppingen, Blaubeuren.

S J. G. D. Reinwald. Brettenfld. Gerabr.

S Fr. Ruof. Eschach, Gaildorf.

S A. Simmer. Blönried, Saulgau.

S J. Staible. Erolzheim, Biberach.

S J. M. Stehle. Gosbach, Geislingen.

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7tes INFANTERIE REGIMENT.

S J. B. Sugg. Hohentengen, Saulgau.

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8tes INFANTERIE REGIMENT.

Feldw. C. Vogt. Pleidelsheim, Marb.

Oberm. G. Murr. Hessigheim, Besig.

S G. Arnold. Massenbach, Brackenh.

S G. Breuning. Beutelsbach, Schorndrf.

S J. G. Hofmann. Bronn, Mergenth.

S G. A. Kurr. Berndshofen, Künzels.

S L. C. Kurz. Großingersheim, Besigh.

S J. C. F. Müller. Belzhag, Öhringen.

S C. K. Peter. Hörschhof, Backng.

S B. Schmid. Bargau, Gmünd.

S J. J. Schäffer. Großingersh. Besigh.

S M. Schnürle. Schwarzenbrg. Neuenbg.

S G. Schöller. Schäftersh. Mergenth.

S Ch. M. Schwarz. Vorhof Weinsberg.

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3tes JAEGERBATAILLON.

Feldw. A. Bader. Ellwangen.

J J. Ballester. Unterschneidh. Ellw.

J J. G. Gaiser. Rübgarten, Tübingen.

J H. Heckeler. Schöckingen, Leonberg.

J J. Ch. Hummel. Altensteig, Nagold.

J J. L. Kick. Reichenbach Göppingen.

J J. Killmaier. Ersingen, Ehingen.

J C. Kohler. Schwenningen, Rottweil.

J J. Laggai. Altstadt, Rottweil.

J J. M. Mestle. Schemmerberg, Biberach.

J J. M. Preisendanz. Weil i. Schönb. Böbl.

J J. Riekert. Meidelstetten, Münsing.

J G. F. Reber. Bartenbach, Backnang.

J G. F. Stetter. Bittenfeld Waiblingen.

J A. Stumpp. Schmiechen, Blaubeur.

J J. Weiß. Pfullingen, Reutlingen.

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*1    K.-F. K. Leuze hieß mit vollem Namen Karl-Friedrich Kasimir Leuze und wurde bereits einen Tag nach seinem Tod in seinem Heimatort Eningen bestattet. (Quelle: familysearch.org)

*2 Für Kanonier K. C. Gehring (Göhring) aus Zaisersweiher bei Maulbronn gibt es zwei weitere Denkmale:

beim Teufelsloch im Wald zwischen Tauberbischofsheim und Großrinderfeld. Dort oben im Wald kam er wohl zu Tode bzw. wurde dort verwundet und erlag dann später im Großrinderfelder Lazarett seinen Verletzungen.

auf dem Großrinderfelder Friedhof, wo er offenbar in einem Massengrab zusammen mit 15 weiteren württembergischen Soldaten beerdigt wurde. (Für Foto auf den vorherigen Link klicken.)

Büschemer Grenzsteine

OpenStreetMap-Karte mit allen Bischemer Gemarkungsgrenzsteinen
( (c) Grenzstein-Jungs 2019)

Büschemer Grenzsteine.
Eine Auswahl besonderer Steine.
Dreimärker, besonders alte oder besonders außergewöhnliche.
Auf Büschemer Gemarkung, also Tauberbischofsheim ohne Ortsteile.
Aber nicht unbedingt auf der Gemarkungsgrenze, also nicht bloß Gemarkungsgrenzsteine, auch besondere Waldgrenzsteine u.ä.

Und das mal wieder als GoogleMaps-Liste:
https://goo.gl/maps/nxe2PFwYfDJbHrsZA

ein Exemplar aus dem 16. Jhd. direkt am Fahrentalsgraben

Büschemer Kreuze

Eine GoogleMaps-Liste. Nicht nur die Kreuze auf Gemarkung Tauberbischofsheim (schon vollständig), sondern auch die der Ortsteile (noch unvollständig) Dittwar, Dittigheim, Distelhausen, Dienstadt, Hochhausen und Impfingen.

Hier geht´s zur Liste:
https://goo.gl/maps/RjEVVa7mdKbqm48r6

inside Google Maps

Hab GoogleMaps mal ein paar Ergänzungen spendiert. Fotos, Orte. Vor allem um Tauberbischofsheim. Fehlte viel zu viel, was nicht fehlen sollte. Fehlt immer noch viel, aber wenigstens nicht mehr nur ausschließlich Geschäfte und Läden zu finden jetzt. Nun auch ein paar ruinöse Steinhaufen, verlorene Feldkapellen, vergessene Gräben, versickernde Quellen,.. Sowas halt. Wen´s interessiert.

Zeit für eine Zwischenbilanz.

Naturschutzgebiete im Main-Tauber-Kreis

Fotos von allen Naturschutzgebieten im Main-Tauber-Kreis und Links zu den jeweiligen offiziellen Steckbriefen gibt es hier:
http://www.ipernity.com/doc/lebola/album/890776

Alle aktuell 36 Naturschutzgebiete im Main-Tauber-Kreis (Baden-Württemberg):

1.189 Adell

1.140 Altenberg

1.042 Apfelberg

1.137 Äußeres Ried

1.264 Besselbergweinberge

1.107 Birkenberg

1.279 Brachenleite

1.067 Dörre Wieslein

1.062 Edelberg

1.144 Ellenberg-Kapf

1.045 Erlenbruchwald beim Lichteler Landturm

1.147 Erlenwald Röte – Strüt

1.127 Gutenberg

1.165 Haigergrund

1.255 Helmental-Kleinleiden

1.150 Hohenberg

1.093 Holzberg

1.049 Hunsenberg

1.233 Kailstadt-Mühlhelde

1.106 Kaltenberg

1.119 Kleines Knöckle

1.061 Langenfeld

1.041 Leidenrain

1.048 Lindach

1.063 Lindenberg

1.104 Made und Taubenloch

1.057 Mehlberg

1.128 Neuhaus

1.139 Oberrimbacher Erdfälle

1.242 Ringelstaler-Weinhalde

1.223 Stammberg

1.213 Steinriegellandschaft zwischen Weikersheim und Elpersheim

1.079 Trockenhang im Lötal

1.080 Vogelschutzgebiet beim Tremhof

1.266 Wildentierbacher Berg

1.060 Wormental

Eine Google Maps-Liste mit Naturschutzgebieten und Naturdenkmalen im Main-Tauber-Kreis und Umgebung ist außerdem auch gerade am wachsen und gedeihen, steckt aktuell aber noch in den Kinderschuhen:
https://goo.gl/maps/eVJDPaANpoQcvgfm9